Bürgergeld - Zuflussprinzip bei Arbeitsaufnahme und Rückforderung

  • Hallo liebe Mitglieder.

    Ich habe mich hier registriert, nachdem ich schon Etliches mitgelesen habe und zu meiner Frage noch keine passende Antwort gefunden habe.

    Folgende Situation liegt vor:

    Eine Person bezieht aktuell Bürgergeld und hat bereits einen Arbeitsvertrag unterschrieben.

    Der Job geht laut Vertrag Anfang Januar 2025 los.


    Die Frage:

    Wird für Januar noch Bürgergeld ausgezahlt und darf es zurückgefordert werden?

    Im Arbeitsvertrag steht, dass das Gehalt zum Ende des jeweiligen Monats ausgezahlt wird.

    Sprich das erste Gehalt kommt Ende Januar an.

    Jetzt ist die Frage, was ist entscheidend, der Kontoauszug oder der Arbeitsvertrag?

    Angenommen, der Arbeitgeber überweist das erste Gehalt aufgrund von Verwaltungsvorgängen, die mit der Neueinstellung des Mitarbeiters einhergehen, erst Anfang Februar.

    Was zählt nun im Sinne des Zuflussprinzips, der Arbeitsvertrag oder die tatsächlich ausgeführte Zahlung?

    Die Person ist, bedingt durch unglückliche Lebensereignisse zudem aktuell verschuldet, sprich massiv im Dispokredit und braucht auf jeden Fall ein Übergangsdarlehen, um den Zeitraum bis zum ersten Gehalt zu überleben.

    Ein Antrag auf ein Darlehen für Weiterbildungskosten (geprüfter technischer Betriebswirt IHK), wurde bereits abgelehnt.

    Da ein vorhergehender Antrag auf Aufstiegsbafög ebenso abgelehnt wurde (8 Tage Überschneidung mit vorheriger Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker für Maschinenbau auf Vollzeit), steht die Person nun ziemlich schlecht da, Alle Ersparnisse sind aufgebraucht und das Konto rutschte entgegen aller Planung im Minus. Da die Weiterbildungskosten etliche tausend Euro betrugen und entgegen aller Versprechungen der Ämter nicht ein Cent übernommen wurde.

    Das Zeugnis des Technikers wurde 8 Tage nach dem ersten Tag der nächsten Weiterbildung ausgestellt. In der Realität hatte die Person jedoch längst die Ergebnisse der Abschlussprüfungen erhalten, Wochen bevor die neue Weiterbildung in Vollzeit anfing.

    Die Abschlussprüfungen wurden einen guten Monat vor Start der anschließenden Weiterbildung abgelegt, die Person saß also einen guten Monat zwischendurch zuhause.

    Interessierte das Bafögamt leider nicht.

    Dafür läuft aktuell ein Gerichtsverfahren, gegen den Ablehnungsbescheid des Aufstiegsbafögs der Bezirksregierung. Lange Rede kein Sinn:

    Die Person ist nicht zu faul zu arbeiten, hat aber aufgrund unglücklicher Ereignisse massive finanzielle Probleme und einen Zorn auf das Jobcenter und die Bezirksregierung.

    Daher würde sie jeden Cent, den sie vom Staat beziehen kann, annehmen und soweit es im rechtlichen Rahmen ist, die Rückzahlung jedes einzelnen Cents verweigern.

    Vielen Dank für das Lesen des langen Textes.

    Ich hoffe, es hat jemand einen guten Tipp bzw. eine passende Antwort für mich.

  • Maßgeblich ist der tatsächliche Zufluss, also die Wertstellung auf dem Konto. Ist das noch im Januar, dann ist der Lohn als Einkommen im Januar zu berücksichtigen. Ist es erst im Februar, dann gibt es kein im Januar zu berücksichtigendes Einkommen und das Bürgergeld hat in der ursprünglich bewilligten Höhe noch zugestanden.

  • Vielen Dank für die Info!

    Dies führt mich zu einer erweiterten Frage:

    Da nun im Arbeitsvertrag steht, das Einkommen werde am Ende des Monats (Arbeitsbeginn 02.01.2025) ausgezahlt, gehe ich davon aus, dass der Person auf dem Papier erstmal kein Bedarf an Bürgergeld für Januar zusteht.

    Daher wird (denke ich) das Jobcenter den Bürgergeldbescheid für Januar aufheben und die letzte Zahlung Ende November für Dezember tätigen. Somit wird kein Bürgergeld für Januar zufließen. Soweit richtig?

    In dem Fall muss die Person ein Übergangsdarlehen beantragen, um den Monat Januar finanziell zu überleben. Ich gehe davon aus, dass für ein Darlehen, keine Ausnahmen gelten und es immer (!) zurückgezahlt werden muss.

    Auch wenn das erste Gehalt erst im Folgemonat ankommt und die Person somit im Januar faktisch kein Einkommen hat. Ob der Arbeitgeber das erste Gehalt nun tatsächlich erst im Februar auszahlt, steht in den Sternen, egal was im Vertrag steht. Das wird sich erst mit dem Kontoauszug zeigen.

    Das Jobcenter wird aber, so denke ich, auf die Datenlage nach Arbeitsvertrag bestehen und den Bürgergeldbescheid für Januar sofort nach Prüfung des eingehenden Arbeitsvertrags aufheben. Der Arbeitsvertrag wurde noch nicht an das JC übermittelt und wurde vom JC bis 09.12.2024 eingefordert. Wie soll sich die Person nun verhalten?

  • So, ich habe Neuigkeiten und direkt noch eine Frage.

    Nachdem ich dem Jobcenter die geplante Arbeitsaufnahme mitteilte und meine Arbeitsvertrag einschickte, kam ein Aufhebungsbescheid reingeflattert, in welchem steht:

    "die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen [...] wird ab 01.01.2025 ganz aufgehoben".


    Heißt dies nun, dass Ende Dezember noch eine Überweisung vom Jobcenter auf meinem Konto (wie bisher) eingeht oder ist mit der Aufhebung zum 01.01.2025 gemeint, dass es für Januar kein Geld mehr gibt, sprich keine Zahlung Ende Dezember/Anfang Januar vom Jobcenter?


    In meinem Arbeitsvertrag konnte ich keinen Absatz finden, der besagt, wann das jeweilige Monatsgehalt ausgezahlt wird.

    Die einzige Zeile, die darauf hindeutet:

    "In der Entgeltgruppe 9 erhält der Mitarbeiter ein monatliches, nachträglich bargeldloses zu Zahlendes Bruttoentgelt in Höhe von..."

    Das Wort "nachträglich" scheint der einzige Hinweis zu sein.

    Nach meiner Recherche heißt dies, dass das Geld erst nach erbrachter Arbeitsleistung, also frühestens am Ende des laufenden und spätestens am 05. des Folgemonats überwiesen wird.

    Aber selbst da bin ich mir nicht sicher.


    Ich bin etwas verunsichert.

  • Das hört sich für mich nach ÖD an. Dort geht das Geld immer am Monatsende ein. Darauf hat man auch keinen Einfluss. Man kann also nicht mit dem Chef sprechen und ihn bitten, das Geld erst ab dem 1. des Folgemonats zu zahlen.

  • Heißt dies nun, dass Ende Dezember noch eine Überweisung vom Jobcenter auf meinem Konto (wie bisher) eingeht

    Nein.

    Nach meiner Recherche heißt dies, dass das Geld erst nach erbrachter Arbeitsleistung, also frühestens am Ende des laufenden und spätestens am 05. des Folgemonats überwiesen wird.

    Das heißt im Normalfall, dass es - wie das Bürgergeld - am 1. des Folgemonats zur Verfügung stehen muss, was im Normalfall bedeutet, dass es zum letzten Arbeitstag des Monats auf dem Konto ist. Und EG 9 klingt, wie LiaMaria schon geschrieben hat, nach ÖD, so dass das Gehalt auch entsprechend pünktlich kommen sollte.

  • Das hört sich für mich nach ÖD an. Dort geht das Geld immer am Monatsende ein. Darauf hat man auch keinen Einfluss. Man kann also nicht mit dem Chef sprechen und ihn bitten, das Geld erst ab dem 1. des Folgemonats zu zahlen.

    Nah dran, es ist ein Tarifvertrag nach IG-Metall in einem industriellen Unternehmen.

    Ich gehe auch davon aus, dass das Geld am Monatsende eingeht, aber sicher bin ich mir nicht.

    Nein.

    Das heißt im Normalfall, dass es - wie das Bürgergeld - am 1. des Folgemonats zur Verfügung stehen muss, was im Normalfall bedeutet, dass es zum letzten Arbeitstag des Monats auf dem Konto ist. Und EG 9 klingt, wie LiaMaria schon geschrieben hat, nach ÖD, so dass das Gehalt auch entsprechend pünktlich kommen sollte.

    Ich dachte mir auch "nein", daher rief ich im Jobcenter an und die Dame sagte mir, "ja".

    Es würde noch eine Rate folgen, Ende diesen Monats.

    So richtig traue ich dem Braten nicht, wäre nicht die erste Fehlinformation seitens des Jobcenters, welche ich bekomme.

    Eine Aufhebung des Bürgergeldes zum 01. Januar sollte doch bedeuten, dass ich im Januar nicht mehr leistungsberechtigt bin oder nicht?


    Ich werde einfach nicht schlau draus.

    Warum sagte mir die Dame am Telefon, nachdem ich sie auf die Aufhebung zum 01.01.2025 hinwies, es folge noch eine weitere Rate diesen Monat für Januar?

  • Du kannst in solchen Situationen ein Überbrückungsdarlehen beim Jobcenter beantragen. Das sollte aufgrund der Feiertage dann aber schnellstmöglich geschehen.

    Alternativ kannst Du natürlich sonstwo ein Darlehen zur Überbrückung aufnehmen. Sei es ein Dispo, sei es in Mikrokredit bei einer Bank. Mit einem Arbeitsvertrag ist das typischerweise nicht gerade ein Problem.

  • Das weiß der TE doch mit dem Darlehen...


    braucht auf jeden Fall ein Übergangsdarlehen, um den Zeitraum bis zum ersten Gehalt zu überleben.

    Daher wird (denke ich) das Jobcenter den Bürgergeldbescheid für Januar aufheben und die letzte Zahlung Ende November für Dezember tätigen. Somit wird kein Bürgergeld für Januar zufließen. Soweit richtig?

    In dem Fall muss die Person ein Übergangsdarlehen beantragen, um den Monat Januar finanziell zu überleben.

  • Ein Anspruch besteht ja auch nicht. Sonst wäre die Regelung in § 24 Absatz 4 SGB II nicht "können" formuliert.

    Im Übrigen habe ich geantwortet, dass das Darlehen vom JC in eine Beihilfe umgewandelt wird, wenn im Januar doch kein Lohnzufluss erfolgt. Das hat der TE ganz offensichtlich verstanden.

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