Schonvermögen Zeitpunkt der Anrechnung

  • Hallo,

    ich bin etwas verzweifelt, weil ich bisher keine Lösung gefunden habe.


    Folgendes:

    1. Jahr Bürgergeldbezug läuft Ende November ab. Ich müsste einen Weiterbewilligungsantrag stellen für den Monat Dezember, jedoch habe ich 17 Tsd. EUR zu viel an Schonvermögen. Als Stichtag sehe ich hier den 1. Dezember. Ist das richtig?

    Ich wollte mir eigentl. von dem Geld ein Auto kaufen, weil es alleinerziehend mit Kleinkind ohne Auto einfach schwierig ist. Ständige Arztbesuche etc. Jedoch habe ich bisher keins gefunden, was technisch ok ist. Bisher nur Reinfälle begutachtet.

    1) kann ich jetzt einfach den Weiterbewilligungsantrag erst ab Januar stellen? Und Dezember dann alles selber zahlen…

    2) Oder Geld noch am letzten Tag des Novembers abheben und dann erst im Dezember für den Autokauf verwenden?

    Hintergrund der Bedürftigkeit sind laufende Unterhaltsklagen, die bis zum ORG gehen werden. Theoretisch erhält das Jobcenter alles von der Kindsmutter zurück.

    Danke 🙏

  • Wenn du 17.000 Euro drüber bist, muss erst alles bis zum zulässigen Freibetrag verbraucht werden. Wenn du also am 6.12. ein Auto kaufst, dann bestünde ab 7.12. ein Anspruch. Nur, weil du das Geld von unbar durch Abhebung in bar umwandelst, verschwindet es ja nicht.


    Und der Anspruch auf Bürgergeld bestünde auch nur, wenn zwischenzeitlich auch die dann noch übrigen 2000 Euro zuviel verbraucht sind, denn ein Kfz ist nur bis zum Wert von 15.000 Euro geschützt. Wenn du 17.000 zuviel hast und 15.000 Euro über das Auto geschützt werden können, sind dann ja immer noch 2000 Euro offen.

  • Danke für die Antwort! Kann ich denn einfach so ein Datum bestimmen, ab wann ich den neuen Antrag laufen lassen will?

    Ich dachte, dass es - egal wann ich es dann im Dezember beantrage - immer zum 1. des Monats, also zum 1. Dezember rückdatiert wird.

  • Kann ich denn einfach so ein Datum bestimmen, ab wann ich den neuen Antrag laufen lassen will?


    Kannst du machen. Das JC prüft ja so oder so deine Hilfebedürftigkeit. Hast du den Antrag zu früh gestellt und du liegst dann noch über dem Vermögensfreibetrag, gibt es halt eine Ablehnung.


    Ich dachte, dass es - egal wann ich es dann im Dezember beantrage - immer zum 1. des Monats, also zum 1. Dezember rückdatiert wird.


    Natürlich gilt der Antrag als zum 1. des Monats gestellt. Das heisst aber doch nicht, dass man auch zum 1. des Monats Anspruch hat. Wenn du bis zum 15.12. im Knast sitzt, hättest du auch erst ab 16.12. Anspruch. Für den Zeitraum 1.12. bis 15.12. gibt es dann ein einfaches "abgelehnt". Nichts anderes ist es mit Vermögen. Wenn du erst zum 16.12. unter die Freigrenze fällst, hast du halt auch erst ab dann Anspruch.

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