Bürgergeld Weiterbewilligung - Kontoauszüge - Hausbesuch Wohnsitution überprüfen

  • Hallo und guten Tag, ich habe da mal eins, zwei Fragen zu meinen Weiterbewilligungsantrag des Bürgergeldes. Zum einen würde mich interessieren, ob ich verpflichtet bin nach Einreichung der letzten drei Monate meier Kontoauszüge, über entsprechende Geldeingänge von einer privatperson Auskunft zu geben?

    Auf jeden Fall bin ich dem nachkommen womit es erstmal getan war. Des weiteren sagte man mir dann, dass zwei Personen vom Jobcenter bei mir vorbeikommen wollen und meine aktuelle Wohnsituation zu überprüfen. Warum und wie kommt sowas Zustande und was für Voraussetzungen, müssen dafür gegeben sein? Ist das alles rechtens? Auf jeden Fall bin ich dem dann trotzdem erstmal nachgekommen und nun warte ich auf das was kommt und eventuell mir passieren kann.

    Vielen lieben Dank schonmal im voraus 🙏

    MfG

  • Zum einen würde mich interessieren, ob ich verpflichtet bin nach Einreichung der letzten drei Monate meier Kontoauszüge, über entsprechende Geldeingänge von einer privatperson Auskunft zu geben?


    Du hast von jemandem etwas überwiesen bekommen und das JC will wissen, was das ist und von wem? Wenn ja: da das Einkommen sein könnte, muss das Jobcenter das natürlich wissen.


    Des weiteren sagte man mir dann, dass zwei Personen vom Jobcenter bei mir vorbeikommen wollen und meine aktuelle Wohnsituation zu überprüfen. Warum und wie kommt sowas Zustande und was für Voraussetzungen, müssen dafür gegeben sein?


    Warum kann dir hier niemand beantworten. Vielleicht vermutet man, dass du nicht allein wohnst. Oder, wenn du nicht allein wohnst, dass du mit der/den anderen Personen eine Bedarfsgemeinschaft bildest oder sie dich unterstützt/unterstützen. Das kann man mit den völlig fehlenden Angaben zu deiner Situation überhaupt nicht vernünftig beantworten.


    Ist das alles rechtens?


    Zumindest ist eine Inaugenscheinnahme, wie es gesetzlich heißt, ein Mittel, dass eine Behörde in Ausübung ihrer Amtsermittlungspflicht (§ 21 SGB X) durchaus anwenden darf.

  • Abend ja Entschuldigung zu meiner wohnsituation ich wohne zur untermiete bei einer Bekannten die letztendlich mir ist halt von drei Monaten dann halt hin und wieder mal Geld überwiesen hat das habe ich begründet dass ich mir was geliehen habe weil ich Schulden habe ja damit war das Ding auch erstmal durch aber dann kam kurz darauf der Besuch meiner wohnsituation ja ich bezahle 250 € Miete und wie gesagt zur Untermiete.

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