Hausbesuch und wie damit umgehen

  • Hallo, ich habe eine Frage. Wenn das Sozialamt eine Kontrolle/Hausbesuch bei mir im Haus/Wohnung machen will und es stehen zwei Kontrolleure vor der Tür muss ich beide reinlassen oder darf ich sagen das ich nur ein reinlassen möchte ????. Da ich alleine bin möchte ich noch ein Bekannten anrufen der währe dann in 15 Minuten bei mir damit ich ein Zeugen habe. Ich weiß das ich die nicht reinlassen brauch aber ich habe nix zu verbergen, danke schon mal lg.

    Hallo ich weiss nicht ob das hier richtig ist bin neu hier und habe keine Ahnung wie man das hier in das richtige Forum macht sorry.

  • muss ich beide reinlassen oder darf ich sagen das ich nur ein reinlassen möchte ????.


    Du musst überhaupt niemanden reinlassen. Wenn aber deswegen der Sinn und Zweck der Inaugenscheinnahme nicht erreicht wird, geht das dann wahrscheinlich zu deinen Lasten. Und sehr wahrscheinlich wird man das Ansinnen zurück weisen, denn der Auftritt zu zweit hat etwas mit Absicherung der Amtspersonen zu tun.


    Da ich alleine bin möchte ich noch ein Bekannten anrufen der währe dann in 15 Minuten bei mir damit ich ein Zeugen habe.


    Dann bittest du die Ermittler, solange zu warten, bis dein Beistand da ist und gut.

  • Ich möchte mich ja nicht sperren klar, kann die Person in die Wohnung ich möchte aber nicht das man meine Schränke oder sonstige Schubladen auf macht das werde ich nicht dulden und falls dann noch fragen gestellt werden möchte ich diese Schriftlich beantworten, und kann ich eine Kopie vom Protocol sofort zum ende der Kontrolle verlangen lg.

  • ich möchte aber nicht das man meine Schränke oder sonstige Schubladen auf macht das werde ich nicht dulden


    Das ist, wie auch den Zutritt zu gewähren, dein gutes Recht. Es bleibt aber dabei: lässt sich deshalb der Sachverhalt nicht aufklären, geht das zu deinen Lasten.


    falls dann noch fragen gestellt werden möchte ich diese Schriftlich beantworten,


    Auch hier genauso.


    und kann ich eine Kopie vom Protocol sofort zum ende der Kontrolle verlangen lg.

    Können kannst du alles. Allerdings gibt es auf das "sofort" keinen Anspruch.

  • Hallo danke für die Nachricht, das hatte ich mir schon gedacht reinlassen ja habe ich auch kein Problem mit und wenn die fragen wegen Schrank usw. bekommen die ein freundliches nein und mal sehen ob die mir nach ende der Kontrolle auf nachfrage ein Kopie oder ähnliches geben ich kann es ja auch abfotografieren lg.

  • Das ist so nicht korrekt. Ein Recht auf Akteneinsicht hast du nur im Zusammenhang mir einem laufenden Verwaltungsverfahren und auch nur in dem Umfang, in dem es zu deiner Sache notwendig ist. Und ansonsten besteht nur ein Auskunftsrecht bezüglich der verarbeiteten personenbezogen Daten. Das ist definitiv nicht die komplette Akte.


    Im Übrigen war das nicht deine Frage. Die war, ob du gleich und sofort eine Kopie erhalten kannst. Ubd das wird wohl schon allein deswegen nicht der Fall sein, weil sich so ein Außendienst meist nur Stichpunkte aufschreibt und den richtigen Bericht (ggf. mit Bildern) erst später im Büro erstellt.

  • Danke für die freundliche Auskunft, wie meinst du das mit den Bildern also ich werde das sicherlich nicht zu lassen das man Fotos von meiner Wohnung macht oder sehe ich das verkehrt.

  • Das war ein Beispiel, wieso das Protokoll noch gar nicht fertig ist, wenn du es möchtest! Ich kenne nicht den Anlass der Inaugenscheinnahme bei dir. Oft wird sowas z. B. bei Erstausstattung oder wenn weitere Möbel beantragt werden, gemacht. Natürlich wird der Außendienst dann Fotos machen wollen, ob die Wohnung leer ist oder das Bett kaputt usw.

  • Lastenausgleich. Bei der Verlängerung zum Lastenausgleich hat die Wohngeldbehörde festgestellt das noch Jemand bei mir im Haus gemeldet ist, den hatte ich aber im Wohngeldantrag nicht angegeben weil es ein guter Freund ist und nur wenig Geld zur Verfügung hat er bekommt keinerlei Leistungen vom Sozi hat nur die mini Rente der Freund bewohnt im Keller das ehemalige Gästezimmer mit Seperaten Zugang und zahlt nur ca. 30 € für die Nebenkosten er wohnt Mietfrei bei mir. Die Wohngeldstelle hat nun erstmal seit ca. 3 Monate das Wohngeld eingestellt, nun war ein Kontrolleur vom Sozi unangemeldet bei mir und wollte sehen im Keller wo mein Freund wohnt ob es auch stimmt, da mein Freund zu dieser Zeit nicht da war habe ich gesagt das eine Kontrolle ohne mein Freund nicht statt finden kann war das so in Ordnung und darf der Kontrolleur überhaupt das Zimmer von meinen Freund einsehen. Ich habe hier den Eindruck die Wohngeldstelle will mich in eine Eheähnliche Gemeinschaft drücken ??? gerne warte ich auf Hilfe und Ratschläge mfg.

  • Bist du weiblich? Du + Freund können ja nicht eheähnlich sein, höchstens Lebenspartner.


    Ansonsten steht doch schon alles zum Verhalten bei Inaugenscheinnahme im Thread. Verhinderst du die notwendige Ermittlung, geht das zu deinen Lasten.


    Dir ist klar, dass wir hier schon im Bereich des Betrugs sind, wenn du falsche Angaben im Antrag gemacht hast?

  • Hallo, nein bin nicht Weiblich es ist nur ein guter alter Freund den ich helfe für mich ist es kein Problem der er im ehemaligen Gästezimmer wohnt wo er auch gemeldet ist wohnt. Ich bin ja absolut dazu bereit wenn der Kontrolleur wieder kommen sollte im Zimmer rein darf aber mein Freund muss anwesend sein ich denke doch das es so ok ist oder ???, sollte ich der Wohngeldstelle schreiben das man ein Termin macht damit der Mitarbeiter nicht wieder Umsonst vor der Tür steht mfg.

  • Wer sagt, dass da nochmal jemand kommt? Du hast falsche Angaben gemacht und den Zutritt verweigert. Die Indizien dürften für die Rückforderung reichen.

    Ggf. auch für eine Betrugsanzeige.

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