Darf man Erbe in eine Altersvorsorge einzahlen?

  • Hallo, ich hatte mit einer Bekannten vor kurzen eine Diskussion, und kann mir nicht vorstellen das dies so richtig ist. Ich habe geerbt, und die Summe liegt etwas über den Freibetrag des Schonvermoegens.

    Somit wird mir ja alles was über dieser Grenze liegt, ja vom Jobcenter angerechnet! Eine Bekannte meinte wenn ich zb einen Grossteil davon in einer Altersvorsorge einzahle, und mir etwas beiseite lege was im Rahmen des Schonvermoegens liegt, würde mir nichts angerechnet werden.

    Ich kann mir dies nicht so wirklich vorstellen (bzw das man dann schon das Schonvermoegen einzahlen darf), aber alles andere egal wie angerechnet wird.


    Daher die Frage ist das so richtig, das ich zb die Hälfte des Erbes einzahle, einen kleinen Teil somit als Schonvermoegen habe, und nichts angerechnet wird?

  • Es wäre eine Riesterrente, bzw habe ich eine laufende, wo ich halt monatlich eine sehr kleine Summe einzahle. Das heisst (als Beispielrechnung), ich hätte ka 18000€ geerbt, das ich dann 3000€ zb einzahle, dann noch mein Schonvermoegen habe und mir nichts angerechnet wird?

  • Wenn es solche Verträge gibt, in denen man gleich eine größere Summe einzahlen kann, geht das. Das sollte aber ein Versicherungsvertreter am besten wissen. Hier ist ja keine Vermögensberatung.


    Alternativ kannst du die 3000 Euro auch in ein Auto oder notwendigen Hausrat investieren. Oder einen Urlaub.

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