Bürgergeld Antrag - Trennung und Unterhalt

  • Hallo,lebe momentan noch in der Ehelichen Wohnung mit mein noch Ehemann.Da ich aber eine neue Wohnung suche aber kein Einkommen habe weil ich noch unseren Sohn zuhause betreue ,meine Frage *muss oder kann ich schon Bürgergeld beantragen und dann ein WBS ? Da ich mir erst ein Job suchen kann wenn mein Sohn ein Kitaplatz bekommt .

    Kann man schon Unterhalt für das Kind beantragen? Vielleicht weiß ja da auch jemand Rat :(

  • Noch 3 Jahre ..

    Kenne mich da so noch nicht aus mit dem Unterhalt etc. …Er gibt mir 200€ Unterhalt so und dann bekomme ich ja noch Kindergeld und solange wir so noch zusammen leben bzw. bis es im Februar ausläuft Kinderzuschlag was ich für mich und unseren Sohn zur Verfügung habe.

    Möchte aber so schnell es geht eine Wohnung für mich und mein Sohn finden und da hier grad neu gebaut wird könnte man ab Mitte Juni 2025 dort einziehen.Nur bis dahin habe ich ja noch kein Kitaplatz und die Bewerbungen für die Wohnungen laufen Anfang 2025 und ich brauche dafür ja ein WBS .

  • Schon 3, nicht noch. Da arbeiten die meisten Mütter schon längst wieder, haben sich also rechtzeitig um Kinderbetreuung gekümmert. Warum also wirst du keinen Kitaplatz haben? Es besteht ein Rechtsanspruch darauf, § 24 SGB VIII, du musst ihn nur durchsetzen. 200 Euro ist auch unterhalb des Mindestunterhaltes, davon abgesehen, dass auch dir selbst Unterhalt zusteht.

    Wie war deine Einkommenssituation vor der Geburt? Hättest du Anspruch auf Arbeitslosengeld oder hast du sogar noch einen ruhenden Job?

    Ansonsten kannst du natürlich Bürgergeld beantragen. Du musst aber nachweisen, dass ihr getrennt lebend seid. Im Normalfall, indem du nachweist, dass du bereits einen Anwalt mit dem Scheidungsverfahren beauftragt hast.

    Warum zieht er nicht aus? Wäre es für ihn nicht einfacher, was zu finden, er hat ja anscheinend Einkommen?

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