Bedarfsgemeinschaft SGB II - Pflegestufen U25 - Einkommen Anrechnung Sohn

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    es geht um folgende Situation:

    Ich lebe mit meinen zwei autistischen Kindern, 24 und 18 in einer Wohnung.

    Beide haben Pflegegrad 2, Gdb 40 und Gdb 50.

    Mein älterer Sohn hat seine Ausbildung erfolgreich im Berufsbildungswerk absolviert.

    Über die Rehaabteilung im Arbeitsamt hat er nun eine Vollzeitarbeitsstelle gefunden.

    Eine der wichtigsten Fragen ist, muss er als Sohn für mich aufkommen, da ich ALG 2

    bekomme? Oder muss er sich nur anteilig an Miete beteiligen?

    Mein jüngerer Sohn befindet sich zur Zeit in einer Ausbildung und dadurch wird nichts

    angerechnet. Mein Sohn würde gerne wissen was für Kosten auf ihn zukommen.

    Vielen Dank im voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Grundsätzlich muss er für seinen eigenen Lebensunterhalt jetzt selbst aufkommen, also auch den Mietanteil. Ob das Jobcenter jetzt in Anwendung des § 9 Absatz 5 SGB II die sogenannte Unterhaltsvermutung prüft: kann sein, muss nicht. Was wird er denn verdienen und wie hoch ist sein Mietanteil?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!