Zusammenziehen mit Partnerin

  • Hallo zusammen.

    Folgende Situation.

    Ich überlege mit meiner Freundin zusammenziehen.

    Ich (Mann)

    Brutto Einkommen: 2400 €

    Netto: ca. 1800 €

    Ausgaben

    Unterhalt aus vorheriger Ehe: 400 €

    Miete: 650 €


    Partnerin (Arbeitslos) im 5 Monat schwanger

    Kindergeld: 750 € (3 Kinder)

    Bürgergeld: 479 €

    Miete (mit allem): 830 €


    Was würde von meinem Einkommen angerechnet werden? Was würde uns monatlich zu Verfügung stehen?

    Macht es finanziell gesehen überhaupt Sinn zusammen zu ziehen?


    Freue mich über eure Antworten

  • Was würde von meinem Einkommen angerechnet werden? Was würde uns monatlich zu Verfügung stehen?


    Kann man nicht sagen. Wie soll man das denn rechnen bei den Angaben?

    Da fehlt doch z. B. noch Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss für die 3 Kinder der Freundin. Oder in welche Wohnung ihr zieht, denn es werden ja nicht 2 Wohnungen bleiben. Also fehlt die Höhe der künftigen Miete.


    Und bei dir, wofür dieser Unterhalt ist (ein Kind, mehrere Kinder? Exfrau?). Ist er tituliert oder wird er freiwillig gezahlt? Urteil vom Familiengericht oder Jugendamtsurkunde? Dessen ungeachtet, dass der Unterhalt, wenn es Kindesunterhalt ist, sich nach der Geburt ändern müsste, wenn du der Vater des noch ungeborenen Kindes bist. Dann wird das nämlich ein Mangelfall.


    Macht es finanziell gesehen überhaupt Sinn zusammen zu ziehen?


    Ist davon Liebe und Familie abhängig?


    Grob gesehen sollte es angesichts von nur 480 Euro Bürgergeld, wovon ein Großteil Mehrbedarf für Alleinerziehende und für Schwangerschaft sein dürfte, was dann eh wegfällt, kein Bürgergeld mehr geben.


    Eher Wohngeld und ggf. Kinderzuschlag. Allerdings gibt es dann wahrscheinlich ein Problem mit ihrer Krankenkasse, wenn sie nur über das JC pflichtversichert ist (und nicht über Job, Elternzeit o. ä.). Dann kann es sein, dass sie sich freiwillig versichern muss, was so um die 200 Euro kostet. Wenn ihr heiratet, natürlich nicht, dann kann sie in die Familienversicherung und du hättest mit Lohnsteuerklasse 3 auch mehr Netto.

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