Guten Abend,
ich bin normal beim JC gemeldet. Habe dieses Jahr bis Mai noch eine Weiterbildung für Büromanagement gemacht.
Seitdem Arbeitsuchend gemeldet . Natürlich habe ich öfters mal versucht in den Bereich Büromanagement, Computer, Schreibkraft usw. eine Stelle zu bekommen wenn etwas ausgeschrieben war. Inzwischen weiß ich das ein Weiterbildungszertifikat für Arbeitgeber so gut wie nichts Wert ist.
Begründung es wäre keine richtige Ausbildung. Nun meine eigentliche wichtige Frage:
Die Sachbearbeitung von meiner Jobabteilung hat sich personell von einer recht netten Dame zu einem neuen Herren geändert, den ich noch nicht kenne. Sofort habe ich jetzt vor Weihnachten noch ein Schreiben und Termin für ein Vermittlungsgespräch erhalten.
Der neue Sachbearbeiter muss es ja sehr eilig haben Muss jede angebotene Arbeitsstelle angenommen werden, egal in welchem Bereich das wäre? Wie sieht die rechtliche Grundlage dafür aus ? Was ist Zumutbar , was nicht ? Es gibt auch Atteste , das man gesundheitlich etwas angeschlagen ist .
Ehrlich gesagt wäre es allerdings das einfachste, eine Stelle angeboten zu bekommen, die man auch machen will . Kann das JC jemanden verpflichten „versuchen“ eine Stelle egal was es ist anzunehmen? Wenn man im Fall der Fälle sagt , ich würde auch eine Arbeit in einen anderen Bereich annehmen, diese aber nur in Teilzeit, weil mir die 1000€ zum Leben reichen würden Kann das JC auf bestimmte Arbeiten und Stundenzahl bestehen?
Der Bescheid wäre eigentlich noch bis nächstes Jahr Mai gültig.
Der neue Sachbearbeiter scheint es jetzt ziemlich dringend mit der Vermittlung zu haben.
Arbeit aufnehmen schön und gut , doch sollte der Arbeitnehmer doch wohl auch ein Mitspracherecht haben dürfen. Jemand bereits damit Erfahrung gemacht?
Vielen Dank