Bürgergeld Antrag - Bedarfsgemeinschaft und weitere Fragen

  • Ich und meine Partnerin leben momentan in unserer gemeinsamen Mietwohnung.

    Sie ist langfristig krankgeschrieben bekommt aber weil sie aus der Ausbildung kommt kein Krankgengeld etc.

    Bürgergeld Antrag ist gestellt aber noch nichts bestätigt worden.

    Unsere Idee wäre das sie sich nun ummeldet zu ihrer Schwester und dann volles Bürgergeld bekommt.

    Muss sie aus dem "Alten" Mietvertrag raus oder reicht die Ummeldung aus?

  • Nein es wäre schon ein Umzug, wenn es geht würde sie aber gerne im Mietvertrag bleiben. Da der Umzug zu SChwester nur übereinen begrenzten Zeitraum wäre.

  • In diesem fall ist nun beides gemeint. Für das Jobcenter sollte doch eine Ummeldung einen Umzug bedeuten oder nicht? Wisst ihr ob sie aus dem Mietvertrag raus muss oder gibt es offizielle Seiten zum Nachlesen?

  • In diesem fall ist nun beides gemeint. Für das Jobcenter sollte doch eine Ummeldung einen Umzug bedeuten oder nicht?

    Für das Jobcenter und das Zweite Sozialgesetzbuch ist die Ummeldung als solches rechtlich egal. Das ist allenfalls ein Mittel zum ersten Glaubhaftmachen. Sie müsste tatsächlich in jedem betroffenen Monat ihren Lebensschwerpunkt in der Wohnung der Schwester haben.

    Hier zu versuchen, zu "tricksen" ist nicht unbedingt das Cleverste.

  • Warum will sie das denn nicht? Dessen ungeachtet, dass dir ja bereits geantwortet wurde, dass das völlig egal ist, ob sie in einem Mietvertrag drin steht, in 50 Mietverträgen oder in gar keinem.

    Für mich riecht deine Anfrage weiterhin nach einem Betrugsversuch. Und das kann unschön enden.

  • Weil sie gerne nur für einen begrenzten Zeitraum ausziehen möchte, in dem Zeitraum den sie noch krankgeschrieben ist.

    Die Schwester wohnt auch nur 5km entfernt daher wäre es auch kein großer Aufwand.

    Das Problem wieso sie ausziehen möchte liegt darin dass sie kein Bürgergeld bekommt weil ich angeblich zuviel verdiene.

    Gibt es den sonst Bspw. Die Möglichkeit vorzuweisen das wir keine eintritsgemeinschaft sind?

  • Ja so ist das mit der Liebe. Wenn es ums Geld geht, dann trennt man sich, weil der Freund nicht für einen aufkommen will. Für mich hat das einen bitteren Beigeschmack. Erstmal sieht es für mich nach wie vor nach Betrug aus. Klar die Freundin zieht offiziell zur Schwester, ist dann aber dauernd bei dem Freund zu Besuch. Es gibt überall liebe Nachbarn, die dann pflichtschuldig bei JC anrufen und mitteilen, dass sie das und das mitbekommen haben.

  • Erstmal ist es mit meinem Gehalt etc. Und laufenden Kosten schlichtweg nicht möglich. Zweitens in wie fern kann es Betrug sein wenn sie dort wohnt und gemeldet ist. Besuchen kann man sich doch dann immernoch.

    Gibt es denn die Möglichkeit keine einstandsgemeinschaft zu bilden?

  • Paare ohne Trauschein dürfen nunmal nicht besser gestellt werden als Paare mit. Ich denke, so ziemlich alle User sind sich hier einig, dass der "Umzug" ein Fake ist und nur fürs Amt stattfinden soll.

    Betrugsversuche werden hier nicht unterstützt.

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