Nebenkosten Guthaben - Kosten der Unterkunft - Zuflussprinzip

  • Hallo zusammen,

    Leider bin ich mit meinem Problem nicht so richtig fündig geworden in dem Forum, somit stelle ich einfach mal die Frage und hoffe auf Hilfe.

    Meine Nichte hat bis November dieses Jahr Arbeitslosengeld plus Wohngeld bezogen. Im November ist sie dann ins Bürgergeld gerutscht, wo ja dann die Miete incl. Heizkosten übernommen werden. Nun kam gestern die jährliche Nebenkosten Abrechnung von der Wohnungsbaugenossenschaft, wo sie ein Guthaben von gut 300 Euro zurück bekommt und die gesamtmiete sich um 8 Euro verringert. Ich muss dazu sagen, dass in den Miet- und Nebenkosten schon die Heizung mit drin ist.

    Sie hat dann das Jobcenter angerufen und dieses gemeldet . Die Dame dort sagte ihr, dass sie dort die komplette Rückzahlung bekämen, weil Nachzahlungen würden sie ja ebenfalls erstatten. Ich verstehe allerdings nicht, sie hat ja 10 Monate selbst die gesamtmiete bezahlt ( natürlich mit Wohngeld Hilfe ) und das Jobcenter ja nur dann ab November. Ist das rechtens, dass das Jobcenter die komplette Rückzahlung einbehalten möchte?

  • Ja, ist es. Das Guthaben ist Einkommen und wird gem. § 22 Abs. 3 SGB II im Monat nach Zufluss/Gutschrift/Erstattung auf die Bedarfe für Kosten der Unterkunft und Heizung angerechnet. Wie das Guthaben entstanden ist, spielt keine Rolle.

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