Teilzeit-Student - Wohnen bei Eltern - Anteilige Kosten der Unterkunft

  • Hallo zusammen,

    ich bin 33 Jahre alt und Teilzeit – Student. Vor über einem Jahr haben wir Bürgergeld beantragt, dieses wurde jedoch abgelehnt mit der Argumentation, ich könne doch auch in Vollzeit studieren.

    Die ganze Sache endete von dem lokalen Sozialgericht, welches eine Bewilligung auch beim Vorliegen eines Teilzeitstudiums bejahte. Allerdings haben mich meine Eltern aufgrund meiner erfolglosen Selbstständigkeit so lange finanziell unterstützt, bis sie jetzt selber kein Geld mehr haben. All dies wurde als Einkommen gewertet, und wir hatten es versäumt, Darlehensverträge aufzusetzen. Effektiv stehen uns jetzt höchstens drei Monate von ursprünglich zwölf Monaten zu.

    Eine anteilige KdU haben wir nie konkret beantragt, würden wir jetzt aber in einem neuen Antrag ab Januar machen mit der Argumentation, dass eben kein Geld mehr da ist.

    Der Mietvertrag mit dem Vermieter läuft auf meine Eltern. Im Internet liest man von Untermietverträgen oder Kostenbeteiligungsereinbarungen, welche ein Kriterium sein sollen, dass eine anteilige Pro-Kopf-KdU bewilligt wird. Hier im Forum habe ich gelesen man solle dies nicht machen.

    Welche Formulare müssten wir denn zusätzlich ausfüllen, um nachzuweisen, dass meine Eltern mir keine Leistungen in Form von Einkommen mehr zukommen lassen (können) und sie quasi nicht für mich wirtschaften? Kommt da HG infrage? Und wie sieht es mit KdU und meinem Anteil dazu aus?


    Ich wäre euch für jede Hilfe sehr dankbar!

    Viele Grüße,

    MasterBase

  • Der Normalfall ist die kopfteilige Berücksichtigung der Miete. Dagegen steht aber die Unterhaltsvermutung des § 9 Absatz 5 SGB II und bisher haben deine Eltern dich ja auch unterstützt. Ob das Jobcenter jetzt also glaubt, dass sie dich vor die Tür setzen? Eher nicht. Auch dann müssen sie ja zu zweit die Miete weiter selbst bezahlen.

    Grundsätzlich ist es eben in der Konstellation nicht einfach. Da helfen meist auch keine Beteuerungen, dass jetzt alles anders ist, ob nun mündlich oder schriftlich.

    Ein Teilzeitstudium macht man eigentlich berufsbegleitend. Was hindert dich am arbeiten, dass du lieber ein Jahr lang wegen Bürgergeld klagst? Wann willst du mit dem Studium fertig sein, wann ins Berufsleben einsteigen? Deine Eltern sind wirklich zufrieden mit deiner Situation? Dass du ihnen so auf der Tasche liegst?

  • Hallo Tamar,

    vielen Dank für deine zügige Rückmeldung!

    Ich bin schwerbehindert und aktuell nicht arbeitsfähig sowie krankgeschrieben. Mit meinem zugeteilten Sozialarbeiter/Sozialpädagoge vom Jobcenter ist abgemacht, dass ich mich zunächst einmal für maximal ein halbes Jahr krankschreiben lassen soll und wir dann schauen, was/wie möglich ist.

    Teilzeitstudium wegen Schwerbehinderung/Erkrankung.

    Meine Eltern können mich weiterhin kognitiv und im Alltag unterstützen, aber eben absolut nicht mehr wirtschaftlich. Ausziehen kann ich nicht, da ich mit der Selbstständigkeit noch absolut nicht zurechtkomme.

    Welche Anträge/Formulare müssten wir stellen, um bzgl. KdU doch einen Versuch zu wagen? Und was würde weiterhin benötigt werden? Von einem Untermietvertrag / einer Kostenbeteiligungsvereinbarung hattest du in einem anderen Thread ja einst abgeraten.

  • Wenn du quasi nicht auf eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit verwiesen werden kannst, weil du dauerhaft krank bist, sind deine Eltern als Verwandte 1. Grades sogar unterhaltsverpflichtet. Die Unterhaltspflicht nach dem BGB zwischen Verwandten 1. Grades besteht nämlich ein Leben lang. Bei volljährigen Kindern, die nicht in der Schule oder Ausbildung sind, ist es eben nur so, dass die eigentlich arbeiten können und das Vorrang vor Unterhalt hat (Erwerbsobliegenheit). Ich sehe daher keine Chance im Hinblick auf Miete. Versuchen kannst du es natürlich trotzdem, indem du die Anlage KdU entsprechend mit 1/3 der Kosten ausfüllst. Aber mach dir nicht zu große Hoffnungen. Ich glaube, du kannst in der Situation froh sein, wenn es den vollen Regelsatz + KV/PV gibt.

  • Vielen Dank für deine erneut sehr ausführliche Rückmeldung!

    Ja die Situation ist sehr verzwickt, lässt sich aber mittelfristig auch nicht wirklich auflösen.

    Meine Eltern bekommen ja auch noch zusätzlich Kindergeld, dies wurde vom Regelsatz natürlich abgezogen. In dem Moment gehe ich davon aus, dass das Jobcenter Gnade vor Recht hat ergehen lassen und Bürgergeld (Regelsatz abzüglich Kindergeld + KV/PV) trotz der Unterhaltsverpflichtung bewilligt hat?

    Ich hatte es mit der Selbstständigkeit versucht, bin aber daran gescheitert / es hat leider nicht so geklappt wie erhofft, obgleich ich mich wirklich sehr bemüht hatte.

    Der mir vom JC zugeteilte Sozialarbeiter riet zu einem Weiterbewilligungsantrag und einstweilen weiterer Krankschreibung durch den Hausarzt – diesen WBA-Antrag werde ich also auf jeden Fall stellen.

    In KdU muss ich ja ankreuzen, dass ich „zur Miete oder in einem sonstigen Wohnverhältnis“ wohne. Ich selbst wohne ja aber nicht zur Miete, sondern meine Eltern. Wo würde man da schreiben, dass ich mich zu 1/3 an den Mietkosten beteilige? Und was würde man dann sonst noch auf Blatt ankreuzen? (Grundmiete/Komplettmiete/Nebenkosten/Heizkosten/sonstige Wohnkosten)?

  • In dem Moment gehe ich davon aus, dass das Jobcenter Gnade vor Recht hat ergehen lassen und Bürgergeld (Regelsatz abzüglich Kindergeld + KV/PV) trotz der Unterhaltsverpflichtung bewilligt hat?


    Das ist kompliziert, zu erklären. SGB II und BGB sind da nicht identisch. Vorliegend greift halt nur die Unterhaltsvermutung, die aber eben definitiv, da sogar Unterhaltspflicht nach BGB besteht. Die Unterhaltsvermutung hat aber auch rechnerische Grenzen, das heißt, den Eltern muss natürlich selbst genug zum Leben bleiben. Letztlich hat ja auch das Gericht wohl so entschieden.


    In KdU muss ich ja ankreuzen, dass ich „zur Miete oder in einem sonstigen Wohnverhältnis“ wohne.

    Dann ist es eben ein "sonstiges". Du wohnst mit 3 Personen und trägst die volle Miete ein.

  • Das ist kompliziert, zu erklären. SGB II und BGB sind da nicht identisch. Vorliegend greift halt nur die Unterhaltsvermutung, die aber eben definitiv, da sogar Unterhaltspflicht nach BGB besteht. Die Unterhaltsvermutung hat aber auch rechnerische Grenzen, das heißt, den Eltern muss natürlich selbst genug zum Leben bleiben. Letztlich hat ja auch das Gericht wohl so entschieden.

    Ja, das ist wirklich sehr kompliziert. Hast du Jura studiert, oder woher kennst du dich so gut aus?

    Dann ist es eben ein "sonstiges". Du wohnst mit 3 Personen und trägst die volle Miete ein.


    Okay und dann den Mietvertrag zwischen meinen Eltern und dem Vermieter anfügen? Weil ich habe ja keinen Mietvertrag. Wo würde man dann schreiben, dass ich mich zu 1/3 an den Kosten beteilige? Und eine Kostenbeteiligungsvereinbarung ergibt keinen Sinn? Meine Eltern hatten die Idee, eine solche aufzusetzen.

    Und ich versteh das nicht so ganz, weil eigentlich dürfte ich den Punkt „Ich wohne zur Miete oder in einem sonstigen Wohnverhältnis“ gar nicht ankreuzen, denn zur Miete wohne ich selbst ja nicht, und mit sonstigen Wohnverhältnissen sind zum Beispiel Pensionen, Flüchtlingsunterkünfte oder Notunterkünfte gemeint, wie auf dem Formular steht?

  • Hast du Jura studiert, oder woher kennst du dich so gut aus?

    Ich bearbeite Widersprüche und Klagen in einem JC.


    Okay und dann den Mietvertrag zwischen meinen Eltern und dem Vermieter anfügen?

    Wenn der dem Jobcenter noch nicht vorliegt, ja.


    Wo würde man dann schreiben, dass ich mich zu 1/3 an den Kosten beteilige?

    Eigentlich gar nicht, weil das Kopfteilsprinzip dem JC bekannt ist. Da es bisher aber wohl nicht gelebt wurde, kannst du ggf. ein formloses Schreiben von deinen Eltern anlegen, dass sie dich nicht mehr kostenfrei wohnen lassen können. Aber wie gesagt: hoffe da nicht zu sehr.


    Und eine Kostenbeteiligungsvereinbarung ergibt keinen Sinn?

    Ob ihr das mündlich oder schriftlich vereinbart, ist völlig egal. Es kommt darauf an, ob du einer wirklichen Forderung der Eltern ausgesetzt bist, sie dich also bei Schulden tatsächlich raus schmeißen würden. Und das glaube ich nicht. Ich bin da ehrlich, bei mir würdest du unter diesen Umständen keinen Mietanteil bekommen, eigentlich sind deine Eltern ja für deinen Lebensunterhalt zuständig, da du nicht arbeiten kannst. Von Scheinverträgen rate ich ab. In anderen Foren wirst du da sicherlich anderes hören, aber im Fall der Fälle kann sowas sogar als Betrugsversuch ausgelegt werden.


    denn zur Miete wohne ich selbst ja nicht

    Aber du wohnst als Haushaltsangehöriger deiner Eltern "mit" zur Miete. Die Formulare sind Standard, die bilden nicht jeden Einzelfall ab.

  • Ich bearbeite Widersprüche und Klagen in einem JC.


    1) Ahh okay! Cool, dass du dann so viele gute neutrale Ratschläge den Hilfesuchenden gibst!


    Da es bisher aber wohl nicht gelebt wurde, kannst du ggf. ein formloses Schreiben von deinen Eltern anlegen, dass sie dich nicht mehr kostenfrei wohnen lassen können. Aber wie gesagt: hoffe da nicht zu sehr.


    2) Würden meine Eltern dann noch notieren, dass sie mich auch finanziell nicht mehr unterstützen können und somit keine haushaltsunbedingte Wirtschaft mehr vorliegt? Oder würden sie hierzu die Formulare HG ausfüllen müssen?

    Ob ihr das mündlich oder schriftlich vereinbart, ist völlig egal. Es kommt darauf an, ob du einer wirklichen Forderung der Eltern ausgesetzt bist, sie dich also bei Schulden tatsächlich raus schmeißen würden. Und das glaube ich nicht. Ich bin da ehrlich, bei mir würdest du unter diesen Umständen keinen Mietanteil bekommen, eigentlich sind deine Eltern ja für deinen Lebensunterhalt zuständig, da du nicht arbeiten kannst. Von Scheinverträgen rate ich ab. In anderen Foren wirst du da sicherlich anderes hören, aber im Fall der Fälle kann sowas sogar als Betrugsversuch ausgelegt werden.


    Aber du wohnst als Haushaltsangehöriger deiner Eltern "mit" zur Miete. Die Formulare sind Standard, die bilden nicht jeden Einzelfall ab.

    3) Okay wir schauen mal, ein Versuch ist es ja wert. Danke für deine Ratschläge! Könntest du mir vielleicht noch Rückmeldung zu 2) geben?

  • Die Unterhaltsvermutung wird berechnet. Doppelter Regelsatz + Miete. Wenn du das Einkommen deiner Eltern kennst, kannst du selbst rechnen.


    Wie kommst du darauf, also doppelter Regelsatz? Und Gesamtmiete, oder mein Pro-Kopf-Anteil? Sorry, ich bin da noch nicht so ganz fit drin, gibt es da irgendwo Erklärungen hierzu und Beispielrechnungen oder könntest du mir das vielleicht kurz erläutern?

    Und kann man die Unterhaltsvermutung auch widerlegen, sodass man nicht mehr aus Haushaltsgemeinschaft, sondern als reine Wohngemeinschaft zählt? Oder aber, dass die Eltern nicht im Stande sind, Leistungen an mich (Bedarfsgemeinschaft) zu entrichten?

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