Hallo zusammen,
ich bin 33 Jahre alt und Teilzeit – Student. Vor über einem Jahr haben wir Bürgergeld beantragt, dieses wurde jedoch abgelehnt mit der Argumentation, ich könne doch auch in Vollzeit studieren.
Die ganze Sache endete von dem lokalen Sozialgericht, welches eine Bewilligung auch beim Vorliegen eines Teilzeitstudiums bejahte. Allerdings haben mich meine Eltern aufgrund meiner erfolglosen Selbstständigkeit so lange finanziell unterstützt, bis sie jetzt selber kein Geld mehr haben. All dies wurde als Einkommen gewertet, und wir hatten es versäumt, Darlehensverträge aufzusetzen. Effektiv stehen uns jetzt höchstens drei Monate von ursprünglich zwölf Monaten zu.
Eine anteilige KdU haben wir nie konkret beantragt, würden wir jetzt aber in einem neuen Antrag ab Januar machen mit der Argumentation, dass eben kein Geld mehr da ist.
Der Mietvertrag mit dem Vermieter läuft auf meine Eltern. Im Internet liest man von Untermietverträgen oder Kostenbeteiligungsereinbarungen, welche ein Kriterium sein sollen, dass eine anteilige Pro-Kopf-KdU bewilligt wird. Hier im Forum habe ich gelesen man solle dies nicht machen.
Welche Formulare müssten wir denn zusätzlich ausfüllen, um nachzuweisen, dass meine Eltern mir keine Leistungen in Form von Einkommen mehr zukommen lassen (können) und sie quasi nicht für mich wirtschaften? Kommt da HG infrage? Und wie sieht es mit KdU und meinem Anteil dazu aus?
Ich wäre euch für jede Hilfe sehr dankbar!
Viele Grüße,
MasterBase