Übernahme Kosten der jährlichen Heizungswartung abgelehnt.

  • Guten Tag,


    ich brauche mal einen Rat.

    Seit 10. Jahren lebe ich in einer 60qm Wohnung und beziehe ALG2. Die ersten Jahre war meine Tochter noch bei mir und uns wurde als Bedarfsgemeinschaft die Wohnung genehmigt. Nach ihrem Auszug kam die übliche Kostensenkungs Aufforderung, mit Frist von 6. Monaten. Da ich unter chronischen Depressionen mit einer generalisierten Angststörung und Panik diagnostiziert bin, war die Panik groß, was passieren würde, sollte ich in den 6. Monaten nichts günstigeres finden. Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch keine Ahnung von der ganzen Materie und Sorge, dass ich Wohnungslos werden würde. Ich habe dann von meinem Neurologen eine Bescheinigung bekommen, dass ein Umzug nicht zumutbar wäre, da sich mein Zustand durch die Angst um ein Vielfaches verschlechtern würde, etc. Das habe ich dem Amt vorgelegt und ich war einfach nur froh, dass ich in der Wohnung bleiben durfte, auch wenn sie nicht mehr angemessen war, bzw.ist. Mir wurden über die Jahre monatlich ca . 25. Euro für die Miete abgezogen. Letztes Jahr haben wir Mieter eine neue Gasheizung bekommen und daraufhin auch eine Mieterhöhung. Natürlich habe ich dem Amt die Erhöhung zukommen lassen, mit der Frage was ich jetzt machen kann, da ich nicht mehr weiß wie ich das bezahlen soll und günstigere Wohnungen nicht vorhanden sind und Aufgrund negativer Schufa bisher keine Chance hatte. Die Antwort war, dass ich dann dahin ziehen muss, wo es günstige Wohnungen gibt. Auf den Punkt der negativen Schufa geht er nicht ein. Seit 1. Jahr wird mir nun 92. Euro für Miete abgezogen. Die kalten Nebenkosten haben sich seit 10. Jahren nicht geändert und würden auch komplett übernommen. Nun kam die Nebenkosten Abrechnung und bisher habe ich immer etwas zurück bekommen. Jetzt kam der Hammerschlag und zum ersten Mal überhaupt wurde aufgrund der neuen Heizung eine Wartung gemacht und auf uns Mieter umgelegt. Steht auch im Mietvertrag, aber würde seitens des Vermieters nie gemacht. Die Wartung beträgt 185. Euro und die Nebenkosten haben sich insgesamt erhöht. Ich habe die Abrechnung beim Amt eingereicht und eine Ablehnung erhalten.Ich bin mit allem sehr sparsam und hatte letztes Jahr ein Gasguthaben von 469. Euro, weil ich fast nie geheizt habe, aus Angst, nachzahlen zu müssen. Das würde mir natürlich den Monat darauf verrechnet. Meine Frage ist nun, wie sieht es mit der Heizungswartung aus? Ich sehe es so, dass durch die Wartung doch sicher gestellt werden soll, dass die Heizung wirtschaftlich läuft und weniger verbraucht wird. Ist so etwas nicht unabhängig von der Wohnungsgröße? Bin verzweifelt und meint ihr, dass ich bzgl.der Wartung einen Widerspruch einlegen kann und würde mir dabei jemand helfen?


    Vielen Dank im Voraus.

  • Wenn die Miete unangemessen ist, übernimmt das Jobcenter schon den Maximalwert. Jeder Cent, der darüber hinaus ist, wird dann nicht berücksichtigt. Ob nun laufende oder einmalige Kosten. Das ist dann eben dein Risiko, da du die Kosten nicht senken wolltest, ob nun durch Umzug, geringeren Verbrauch, Untervermietung oder was auch immer.

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