Schriftliche Anhörung - Frist nicht eingehalten und Rückforderung

  • Guten Tag. Ich habe mich in Schwierigkeiten gebracht, da ich eine schriftliche Anhörung vom 29.11.2024 nicht ernst genommen habe und heute einen gelben Bescheid vom Amt im Briefkasten hatte, wo mir mitgeteilt wurde, dass alle Ansprüche aufgehoben wurden. Es geht um 2500 Euro, die ich nun zurückzahlen muss, die ich nie in Anspruch genommen habe.

    Ich hatte vor zirka 5 Monaten einen schriftlichen Bescheid von meinem Vermieter erhalten, dass 2500 Euro zu viel Nebenkosten gezahlt wurden. Wie diese Summe zustande kommt, das kann ich mir leider nicht erklären. Diesen Bescheid hab ich dann persönlich beim Amt abgegeben. Das zu viel gezahlte Geld wurde ja vom Amt, in irgendeiner Form, irgendwann mal gezahlt und da sollte es auch zurück. Mit dem abgegebenen Bescheid meinerseits war ich im Reinen und die Sache für mich erledigt. Bis heute.

    Jetzt hab ich ein wenig recherchiert und erfahren das man nur 4 Wochen Zeit hat für einen Widerspruch. Die Frist ist abgelaufen und die Sperre bzw. Nachzahlung ausgeschrieben. Nur ist es so, dass ein Fehler vorliegen muss und es ja nachzuweisen ist, dass ich das Geld nie bekommen habe. Bzw. der Bescheid vom Vermieter in Akten im Jobcenter vorliegen muss. Wie komme ich da wieder raus?

    Hat jemand einen Ratschlag für mich? Vielen Dank.

  • Der Vermieter schreibt dir, dass du 2500 Euro von ihm bekommst. Das Jobcenter schreibt daraufhin, dass du ihm diese 2500 Euro quasi weiterleiten sollst.


    Wo ist das Problem? Du hast einen Anspruch gegen den Vermieter. Lass es dir auszahlen und dann überweist du es ans Jobcenter.


    Oder wie soll es deiner Meinung nach richtig laufen?


    Ansonsten lade das Schreiben vom Jobcenter anonymisiert und als PDF hoch. Ohne dem ist es eh Rätsel raten.

  • Das macht Sinn, was du schreibst. Soweit hab ich noch nicht reflektiert im Schockzustand. Dann wäre der erste Schritt, den Vermieter zu kontaktieren. Danke dir, das beruhigt mich doch sehr zum Jahresende.

    Das Jobcenter schreibt daraufhin, dass du ihm diese 2500 Euro quasi weiterleiten sollst.

    Das Amt unterstellt mir die 2.500 Euro einkassiert zu haben und hat mir nun die letzten 4 Mieten in Rechnung gestellt. Das sind dann ca. 2500 Euro.


    Aber Danke dir.

  • Hallo, liebe Community. Inzwischen sind einige Monate vergangen und am 17. März hat mein Vermieter die komplette Summe an die Kontonummer, das mir das Amt angegeben hat überwiesen. Ich habe den Kontoauszug in meinem E-Mail verlauf. Heute bekomme ich ein Schreiben vom Amt, dass sie ihr Geld noch nicht bekommen haben. Was ist da los? Nach fast einem Monat ist das Geld angeblich noch nicht drauf.

    Könnte es sein, dass der Verwendungszweck, der auf dem Kontoauszug nicht zu sehen ist, der Grund sein? Die IBAN oder sonstige Daten sind richtig angegeben worden. Das Geld muss doch trotzdem im Geldeingang zu sehen sein, auch ohne Verwendungszweck. Ich kann das natürlich erst Montag klären. Hat jemand eine Idee?


    Danke für die Hilfe. Viele Grüße

  • Heute bekomme ich ein Schreiben vom Amt, dass sie ihr Geld noch nicht bekommen haben. Was ist da los?


    Offenbar ist das Geld nicht auf die Forderung gebucht worden. Wenn der Vermieter den Verwendungszweck (Vertragsgegenstandsnummer, wenn es an den Inkassoservice Recklinghausen gehen sollte, meistens was mit 620xxxxxxxxxx) nicht angegeben, ist das logisch. Du musst bedenken: das ist eine zentrale Kasse, bei der täglich tausende Zahlungen eingehen. Die werden automatisch verbucht. Wenn da irgendwo ein Zahlendreher ist, kann dann so eine Zahlung natürlich nicht zugeordnet werden. Das Geld wird dann auf einem separaten Konto ("Interimskonto") gelagert, bis sich die Zugehörigkeit geklärt hat.

  • Offenbar ist das Geld nicht auf die Forderung gebucht worden

    Danke für deine Antwort. Mein Vermieter war da sehr hinterher und freundlich und hat das Geld auf jeden Fall überwiesen. Es ging nicht zum Inkassoservice in Recklinghausen. Die Buchung ging zum BA-Service-Haus.

    Laut Google ist das BA-Service-Haus ein „zentraler und operativer Dienstleister für die Bundesagentur für Arbeit. Es handelt sich um eine sogenannte „besondere Dienststelle“, die für die Bundesagentur für Arbeit Serviceaufgaben wie Einkauf, Finanzen, Personal und Anwenderservice/Infrastruktur erbringt. „Kann man das im Nachhinein aufklären? Ich habe für Montag ein Telefontermin vom Amt gebucht und ich werde am Montag den Vermieter fragen.

    Das BA-Service-Haus hat wohl auch eine Telefonnummer. Ich hoffe, man kann mit denen deswegen in Kontakt treten und das Problem lösen.

  • Ja, klar kann man das. Am besten mit Kontoauszug die Zahlung nachweisen, dann kann das Jobcenter einen Nachforschungsauftrag stellen, dass nach der Summe, die um den xx. xx.ten eingegangen ist, gesucht wird und dass sie dann umgebucht wird. Oder direkt bei der Zentralkasse oder der Stelle, von der die Mahnung kam anrufen. Das wichtigste ist diese Vertragsgegenstandsnummer. Das ist quasi dein Konto beim Jobcenter.

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