Hallo,
ich hab vor kurzem einen Brief vom Jobcenter bekommen, mit der Aufforderung die Betriebskostenabrechnung von 2023 nachzureichen.
Leider gibt es dieses mal Probleme damit, denn der Vermieter hat die bis heute noch nicht zugeschickt.
Auch alle anderen Mietparteien aus dem Haus haben noch keine erhalten ... ich bin also kein Einzelfall.
Es kommt mir so vor als wäre ihm das ganze egal, da er Mitte 2023 unser Mietshaus verkauft hat. Vllt hat er sich schon lange mit dem Geld abgesetzt und macht sich jetzt ein schönes Leben damit. Mein neuer Vermieter hat damit nichts zu tun, denn dieser meinte auf Nachfrage von mir, dass es vertraglich festgelegt wurde, das sich darum noch der alte Vermieter kümmern muss.
Hab ihn nun schon 2x über SMS Kontaktiert (Anfang und Ende Dezember) und ihn gefragt ob es Probleme damit gibt?
Er meinte nur kurz und knapp das diese unterwegs sei und noch vor Ende des Jahres ankommen würde. Leider ist dem nicht so gewesen ...
Dem Jobcenter habe ich nun mitgeteilt das mir die Betriebskostenabrechnung noch nicht vorliegt und ich sie sofort nachreiche wenn diese mir zugeschickt wird. Auch die Telefonnummer von meinem ehemaligen Vermieter habe ich mit angegeben, falls die mir das ganze nicht glauben oder ggf. selber mal beim Vermieter nachhaken wollen.
Jetzt zu meiner Frage: kann das Jobcenter mir deswegen die Geldleistungen einstellen?
So nach dem Motto: Kümmern Sie sich um die Betriebskostenabrechnung ... machen sie dem Vermieter Druck ... ziehen Sie notfalls vor Gericht und erst wenn alles klärt ist gibt es von uns wieder Geld. So was klärt sich ja auch nicht innerhalb von paar Tagen.
Ich hab ehrlichgesagt echt Angst deswegen.
War schonmal jemand in dieser Situation oder hat ggf. Tipps wie ich mich verhalten soll?
Ich warte erst mal ab und hoffe das die doch noch demnächst kommt.
Betriebskostenabrechnung 2023 liegt nicht vor - Eigentümerwechsel und Jobcenter fordert Einreichung
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Launebaer -
3. Januar 2025 um 03:02 -
Unerledigt
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Jetzt zu meiner Frage: kann das Jobcenter mir deswegen die Geldleistungen einstellen?
Nein. Es kann aber entweder verlangen, dass du vom Vermieter die Abrechnung, alternativ die gezahlten Nebenkosten zurück verlangst, also den Vermieter verklagst (über eine Rückabtretung). Oder es kann das auch selbst machen, § 33 SGB II.
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Erster Schritt: Schreiben an den Vermieter mit Anforderung der Abrechnung, am besten nachweisbar.
Dann eine Kopie des Schreibens und am besten auch des Zustellnachweises an das Jobcenter zusammen mit einem kurzen Schreiben das genau die Infos enthält, die Du auch hier gegeben hast.
Das Jobcenter kann theoretisch die Leistungen bezüglich der Kosten der Unterkunft versagen oder entziehen, wenn Du insoweit eine realistische Mitwirkungshandlung nicht vornimmst. Derartige Mitwirkungshandlungen sind diese Aufforderung an den Vermieter und - in der Praxis sehr selten - das Verklagen des Vermieters. Letztendlich sollte das aber gar nicht Dein Hauptgrund sein für die Anforderung. Auch ganz ohne Jobcenter macht so eine Aufforderung nach Ablauf des Jahres Sinn. Denn wenn einmal das gesetzlich vorgesehene Abrechnungsjahr vorbei ist, kann der Vermieter im Regelfall keine Nachforderung mehr verlangen, muss aber immer noch Guthaben auszahlen.
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und - in der Praxis sehr selten - das Verklagen des Vermieters.
Naja, das kann angesichts des Anspruchübergangs nach § 33 SGB II auch nach hinten losgehen. Zumindest dann, wenn um Geld geklagt wird (Mietminderung, Zurückbehaltung) und nicht nur auf die reine Erstellung der Abrechnung ist der LE gar nicht mehr aktivlegitimiert (vgl. BGH).
Das Dumme ist nur, dass wohl kaum ein JC die personellen Kapazitäten hat, solche Ansprüche durchzusetzen. In den meisten JC hapert es ja schon in Bezug auf Unterhaltsbeitreibung und OwiG.
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