Betriebskostenabrechnung 2023 liegt nicht vor - Eigentümerwechsel und Jobcenter fordert Einreichung

  • Hallo,

    ich hab vor kurzem einen Brief vom Jobcenter bekommen, mit der Aufforderung die Betriebskostenabrechnung von 2023 nachzureichen.
    Leider gibt es dieses mal Probleme damit, denn der Vermieter hat die bis heute noch nicht zugeschickt.
    Auch alle anderen Mietparteien aus dem Haus haben noch keine erhalten ... ich bin also kein Einzelfall.
    Es kommt mir so vor als wäre ihm das ganze egal, da er Mitte 2023 unser Mietshaus verkauft hat. Vllt hat er sich schon lange mit dem Geld abgesetzt und macht sich jetzt ein schönes Leben damit. :pardon Mein neuer Vermieter hat damit nichts zu tun, denn dieser meinte auf Nachfrage von mir, dass es vertraglich festgelegt wurde, das sich darum noch der alte Vermieter kümmern muss.
    Hab ihn nun schon 2x über SMS Kontaktiert (Anfang und Ende Dezember) und ihn gefragt ob es Probleme damit gibt?
    Er meinte nur kurz und knapp das diese unterwegs sei und noch vor Ende des Jahres ankommen würde. Leider ist dem nicht so gewesen ...
    Dem Jobcenter habe ich nun mitgeteilt das mir die Betriebskostenabrechnung noch nicht vorliegt und ich sie sofort nachreiche wenn diese mir zugeschickt wird. Auch die Telefonnummer von meinem ehemaligen Vermieter habe ich mit angegeben, falls die mir das ganze nicht glauben oder ggf. selber mal beim Vermieter nachhaken wollen.

    Jetzt zu meiner Frage: kann das Jobcenter mir deswegen die Geldleistungen einstellen?
    So nach dem Motto: Kümmern Sie sich um die Betriebskostenabrechnung ... machen sie dem Vermieter Druck ... ziehen Sie notfalls vor Gericht und erst wenn alles klärt ist gibt es von uns wieder Geld. ;( So was klärt sich ja auch nicht innerhalb von paar Tagen.
    Ich hab ehrlichgesagt echt Angst deswegen.
    War schonmal jemand in dieser Situation oder hat ggf. Tipps wie ich mich verhalten soll?
    Ich warte erst mal ab und hoffe das die doch noch demnächst kommt. :rolleyes:



      

  • Jetzt zu meiner Frage: kann das Jobcenter mir deswegen die Geldleistungen einstellen?

    Nein. Es kann aber entweder verlangen, dass du vom Vermieter die Abrechnung, alternativ die gezahlten Nebenkosten zurück verlangst, also den Vermieter verklagst (über eine Rückabtretung). Oder es kann das auch selbst machen, § 33 SGB II.

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