Einkommen Anrechnung - Selbstständig und Anlage EKS

  • Hallo Forum,
    ich beziehe Bürgergeld und bin selbsständig. Krankheit, Alter und Kundenwegfall wegen Corona haben meine Einnahmen stark geschrumpft. Manchmal läuft garnichts. Ich werde auch gerade vom Jobcenter auf Arbeitsunfähigkeit/Schwerbehindertenausweis geprüft. Nun habe ich seit langem wieder einen machbaren Auftrag gehabt und bekomme Euro 2.400,-- Euro.

    Das ist meine Frage: ist es richtig dass dieses Geld auf den gesamten 6-monatigen BWZ anteilig gerechnet wird, also Euro 400,-- pro Monat? Und dass ich dann davon 160,-- Euro pro Monat behalten darf (Euro 100,-- Freibetrag plus 20% aus 100,-- bis 400,--, gleich 60,--)?

    Und weiterhin - wird der Betrag von knapp Euro 1.400,-- sofort komplett fällig oder wird er monatlich von den Bezügen z.B. per 10% Minderung abgezogen? Ich meine nämlich dass die das schonmal so gemacht haben als ich durch Einnahmen einen Überschuss hatte.

    Vielen Dank
    W.

  • Der Gewinn wird aufgeteilt. Du hast ja sicherlich nicht nur die 2400 Euro als Einnahme, ohne dass du Betriebsausgaben hast.

    Der Gewinn wird als Einkommen angerechnet, darauf gibt es dann einen Freibetrag, korrekt.

    Überzahlungen können mit künftigem Bürgergeld aufgerechnet werden.

  • Nein, Betriebsausgaben gibt es im Moment nicht. Und es bleibt in diesen BWZ bei der Einahme.

    Ist denn meine Rechnung richtig?

    Und wird die Einnahme mit mehr als 10% monatl. abgezogen? Oder ist alles auf einmal fällig?

    Danke

    W.

  • Die Rechnung ist richtig.

    Wenn das JC eine Aufrechnung verfügt (wie gesagt, es kann, es muss aber nicht), dann mit 10% des Regelsatzes. Ansonsten meldet sich -wenn es kein kommunales JC ist- der Inkassodienst der BA bei dir wegen Rückzahlung und du kannst individuelle Raten vereinbaren.

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