Kapitalerträge als Einkommen

  • Hallo, ich habe eine kurze Frage zu Kapitalerträgen aus Guthabenszinsen.

    "Über 100€ werden Kapitalerträge voll angerechnet" habe ich in einem anderen Beitrag gelesen.

    "Voll angerechnet" bedeutet bei beispielsweise 200€ Kapitalerträgen sind 100€ Freibetrag und 100€ dann anteilig berechnet, richtig? Sie werden also wie normales Einkommen behandelt, wenn ich das richtig verstehe. Also können dann 120€ behalten werden und 80€ werden vom Bürgergeld abgezogen.

    Oder wird alles komplett vom Bürgergeld abgezogen?

    Viele Grüße,
    don0van

  • Gerade mal 6 Beiträge unterhalb deines Themas wurde das doch bereits ausführlich diskutiert:

    campezino
    27. November 2024 um 13:29
  • Ich habe deine Formulierung nicht genau verstanden und wollte es anhand von Zahlen noch einmal verstehen.

    Ist die 120€-Rechnung richtig? Würde mir sehr helfen.

  • Nein, ist sie nicht. Das lässt sich aber auch eindeutig dem anderen Thread entnehmen. Die 100 Euro Regelung ist einfach nur eine Verwaltungsvereinfachung. Wenn nur Kapitalerträge bis 100 Euro anfallen, braucht das JC nichts zu machen. Wenn sie über 100 Euro sind, sind sie anzurechnen. Und was du als Freibetrag errechnet hat, ist der Freibetrag für Erwerbstätigkeit. Kapitalerträge sind keine Erwerbstätigkeit.

  • Sie sind keine Erwerbstätigkeit, aber sie werden als Einkommen gezählt. Und für Einkommen gibt es doch Freibeträge?

    Möchte mich nicht streiten, möchte es nur verstehen. Bzw. habe keine passende Quelle sonst gefunden.


    Und wenn ja, warum wird da überhaupt ein Unterschied gemacht?

  • Ja, da gibt es es Freibeträge, z. B. die Versicherungspauschale von 30 Euro, wenn die nicht schon für ein anderes Einkommen gewährt wurde. Aber das ist nunmal kein deutlich höherer Freibetrag für Erwerbstätigkeit.


    Was meinst du mit Unterschied? Bei den Freibeträgen? Liegt das nicht auf der Hand, dass der besser gestellt werden soll, der für seinen Lebensunterhalt arbeitet?!

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