Betreuungsunterhalt welche Auskünfte muss der Ex-Partner bringen

  • Hallo Zusammen,

    meine Ex wird demnächst auf Jobcenter gehen um Leistungen zu beantragen. Unser Kind ist 9 Monate alt, also bin ich noch 27 Monate in der Pflicht Betreuungsunterhalt zu zahlen. Welche Unterlagen und Forderungen stellt das Jobcenter an mich? Muss ich genauso intensive Auskünfte über meine ganzen Finanzen offen legen wie ein Antragssteller oder reicht es aus Kopien von meiner Gehaltsabrechnung vorzulegen?

  • Wenn das JC eine ordentliche Unterhaltsstelle hat, erhältst du eine sogenannte Rechtswahrungsanzeige, mit der dir mitgeteilt wird, dass Frau und Kind Leistungen beantragt haben bzw. erhalten. Dazu gibt es einen Fragebogen, den du ausfüllen musst und die Aufforderung, Nachweise zu Einkommen und Vermögen beizubringen. Dazu gibt es auch einen vom Arbeitgeber auszufüllenden Vordruck, aber manchen JC reicht das nicht, die wollen die richtigen Lohnbescheide (natürlich nur in Kopie). Dazu kannst du selbst noch Nachweise beibringen, die positiv für dich berücksichtigt werden können (Fahrtkosten, Versicherungen etc).

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