Bürgergeld - Minijob und Anspruch auf Kosten der Unterkunft

  • Hallo,

    ich beziehe seit 2 Jahren Bürgergeld, bzw. zuvor Harz4 und verdiene mit einem Minijob Geld dazu.

    Ich habe evtl. die Möglichkeit den Minijob in einen Midijob umzuwandeln, also mehr zu arbeiten und dazu zu verdienen.

    Das würde ich auch gern so machen, möchte aber vorerst den Anspruch auf Kosten der Unterkunft und Heizung nicht verlieren, fühle mich unsicher.

    Meine Frage ist, wieviel darf ich max. Brutto/Netto dazuverdienen um den Anspruch auf Unterkunft und Heizkosten nicht zu verlieren.

    Ich benötige diese Info um mit meinem Arbeitgeber die Möglichkeiten auszuloten.

    Ich bin alleinstehend und habe auch noch ein selbständiges Einkommen von ca. 100,- monatlich.

    Danke

  • Regelsatz + Freibeträge wäre die Grenze. Wann das erreicht ist, rechne bitte selbst aus. Das Bürgergeld ist nämlich für solche Spielchen nicht geschaffen worden. Wenn man arbeiten kann, sollte man das tun. Und zwar möglichst so, dass man kein Geld vom Staat braucht.

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