Hallo,
Folgende Situation:
21jähriger Sohn mit eigener Wohnung soll nun Bürgergeldantrag stellen um an einer beruflichen rehamaßnahme zur Berufsvorbereitung teilnehmen zu können. Er ist mehrfach chronisch krank und war die letzten 9 Monate im Krankengeldbezug. Vorher hat er eine Ausbildung begonnen, die er aber nicht abschließen kann. Davor war er Schüler.
Selbstverständlich bin ich für ihn unterhaltspflichtig, kann aber nicht herausfinden, wie die Höhe berechnet wird.
Es gibt in meinem Haushalt zwei weitere minderjährige Kinder im kindergartenalter für die ich keinen Unterhalt und auch keinen Vorschuss erhalte.
Der leibliche Vater des Sohnes ist seit der Geburt nicht präsent und hat auch nie Unterhalt bezahlt. Ich weiß nicht einmal, wo er sich aufhält und ob er Einkommen hat.
Vorhanden ist an Vermögen ein bezahltes Eigenheim, aber Nebenkosten und Rücklagen (gerade zb neue Heizung für 30000) müssen trotzdem beachtet werden.
Ich fahre regelmäßig 75km einfach zur Arbeit und studiere berufsbegleitend (werbekosten laut Finanzamt)
Sind solche Ausgaben beispielsweise berücksichtigt? Die kita für die beiden kleinen kostet ja auch etc…
Wo kann ich mich diesbezüglich informieren? Und wer sorgt dafür, dass der Vater auch berechnet wird?