Da ich dazu bisher nichts finde konnte bzw. nur etwas zum Thema Bürgergeld und Untervermietung, wollte ich hier mal nachfragen, ob gleiches auch beim Bezug von Sozialhilfe gilt:
"Die Einnahmen aus der Untervermietung mit Bürgergeld zählen nicht als anrechenbares Einkommen, sie senken unmittelbar die Wohnkosten. Das bedeutet, dass Bürgergeld-Empfänger ihr Einkommen nicht erhöhen können, indem sie Teile ihrer Wohnung untervermieten. Das Jobcenter verrechnet die Mieteinnahmen direkt mit den Unterkunftskosten, und es bleibt nur der Betrag übrig, den das Jobcenter nach der Reduzierung übernimmt."
Wäre super, wenn mir diesbezüglich jemand helfen könnte.
Danke im voraus!