Bürgergeldantrag und Erstattung selbstgezahlter Krankenkassenbeiträge

  • Hallo zusammen.

    Ich habe im Oktober 2024 BG beantragt, was dann im Dezember bewilligt wurde und Anfang Januar habe ich dann das Geld für die Zeit von Oktober 2024 bis Januar 2025 erhalten, Oktober bis Dezember rückwirkend. Den Krankenkassenbeitrag habe ich bis jetzt selbst gezahlt und den habe ich aber nicht erstattet bekommen (natürlich meine ich nur die Zeit von Oktober 2024 bis jetzt).

    Meine Frage: Werden die von mir an die Krankenkasse gezahlten Beiträge rückerstattet? Meiner Meinung nach müsste ich doch, wenn mein Antrag bewilligt wurde, auch die Krankenkassenbeiträge zurückerhalten, da, in meinem Fall, das Jobcenter für die Zeit seit Oktober einspringt und damit doch auch für die Krankenkassenbeiträge. Ich sehe da keine Logik, wenn ich zwar das BG rückwirkend für drei Monate erhalte, der Krankenkassenbeitrag aber erst ab jetzt gezahlt wird.

    Habt ihr da entsprechende Erfahrungen, die ihr teilen könnt?

    Vielen Dank!

  • Wenn, dann muss eine Erstattung von der Krankenkasse kommen. Das JC führt aufgrund der gesetzlichen Pflichtversicherung für Bürgergeldempfänger die Beiträge an die Krankenkasse ab. Die Beitragshöhe zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung ist auch anders.

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