Krank ins Bürgergeld - Krankengeld?

  • Hallo,

    ich rutsche leider zum Februar ins Bürgergeld. Ich bin privat krankenversichert. Zur Zeit bin ich krank und das wird Anfang Februar auch schon sechs Wochen sein. Im normalen Leben greift ja nach 6 Wochen Krankheit das Krankentagegeld. Ist das beim Bürgergeld auch so? Also bekomme ich dann Krankengeld? Ich frage, weil ich aufgrund meiner finanziellen guten Situation wohl kein Bürgergeld bekomme (Antrag ist gestellt, sieht aber wohl schlecht aus).
    Wie ist das denn generell, wenn man kein Bürgergeld bekommt? Ist man denn irgendwie und irgendwo noch versichert (Rente, etc.)?
    Wer zahlt meine private Krankenversicherung? Wohl keiner, oder?
    Fragen über Fragen, vielleicht kann mir jemand helfen.

    Vielen lieben Dank Euch!

  • Das ist schon richtig, ich weiß, was ich vereinbart habe. Es ist die Frage, ob die zahlen, wenn ich eigentlich ins Bürgergeld rutsche, dies aber nicht bekommen werde.

  • Das Problem ist, dass ich momentan gar nicht weiß, wie das ist. Deswegen frage ich ja. Ich bekomme ja kein Bürgergeld - höchstwahrscheinlich, weil zu viel Vermögen. Dazu finde ich keine Klausel in meinem Vertrag, deshalb frage ich hier, ob jemand evtl. einen ähnlichen oder den gleichen Fall hatte. Aber ich sehe, ich komme hier nicht weiter. Vielen Dank jedenfalls!

  • Weil es gar nichts mit Bürgergeld zu tun hat. Das ist doch ein privatrechtlicher Vertrag, keine öffentlich-rechtliche Versicherungsleistung. Wenn du die Voraussetzungen deines Vertrages zum Bezug von Krankengeld erfüllst, dann ist das so. Ob das aber so ist: wer außer dir und deiner Versicherung soll das bitte wissen? Es kennt hier niemand den Vertrag.

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