Bürgergeldbezug - Kurssteigerung - Gewinn durch Verkauf - Einkommen Anrechnung ohne Freibetrag

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit ca. 2 Jahren BG Empfänger und davon seit 1 Jahr in einer Umschulung. Ich habe in der Zeit mein "Weiterbildungsgeld" und davor ca. 75€ monatlich an der Börse in ausschüttende ETFs, Aktien und Kryptos angelegt. In dieser Zeit ist mein "Vermögen" auf ca.2000€(Kursgewinn stand heute ca.450€) angewachsen. Ich arbeite noch nebenher für 80€ Monatlich. Daher die ausschüttende Variante, da ich den Rest mit Dividenden auffüllen wollte. Bei meiner alten Beraterin war alles soweit in Ordnung. Mtl wurden mir 1- max 10€ ausgeschüttet. Da ich dann Gewinne realisieren wollte und in meiner vermeintlichen, 100€ Einkommensfreibeträge, bleiben wollte veräußerte ich über mehrere Monate kleine und große Positionen mit ca.100€ Gewinn (Ausgezahlte Beträge waren ca. 700€). Nun hat Sie mir per Brief mitgeteilt daß das nicht auf Einkommen angerechnet wird. Sondern voll!

    Nun meine Frage da ich sehr unterschiedliche Sachen im Internet finde.

    Gibt es auch Freibeträge auf Kapitalerträge(100€/ Jahr)?

    Außerdem wird dann auch nur der Gewinn gezählt, das gesamte erhaltene Kapital und gibt es da auch eine 20% Regel die man behalten darf?


    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Das ist kein Freibetrag, sondern eine verwaltungsvereinfachende Nichtanrechnungsgrenze. Wenn die Kapitalerträge über 100 Euro liegen, werden sie voll angerechnet. Einen Freibetrag gibt es nicht, weil es kein Erwerbseinkommen ist und du die 30 Euro Versicherungspauschale schon mit dem 80 Euro Job abschöpfst.

  • Vielen Dank Tamar :)

    Werden nicht realisierte Kursgewinne auch berücksichtigt oder erst wenn Sie Realisiert werden?

    Denn bei realisierten wäre ich letztes Jahr bei genau 93,76€. Kursgewinne waren letztes Jahr 254,24.

    Wäre ich da noch unter der Nichtanrechnungsgrenze bzw muss ich Abzüge befürchten?

    Die ganzen Assets wurden während des BG Bezugs gekauft

    Vielen Lieben Dank für die Hilfe

  • Ohne die Unterlagen zu sehen, will ich mich da nicht aus dem Fenster lehnen. Normalerweise sollte aber als Einkommen nur zählen, was tatsächlich zugeflossen ist an Gewinn. Der Rest ist Vermögen.

  • Bisher habe ich leider nur einen Brief bekommen, in dem Darauf hingewiesen wurde.

    "vielen Dank für das Einreichen Ihrer Einkommensnachweise.

    Das berücksichtigungsfähige bzw. nicht berücksichtigungsfähige Einkommen sowie die davon abzusetzenden Freibeträge regeln beim Bezug von Bürgergeld die §§ 11 bis 11b SGB II.

    Zwischen Ihrem Einkommen aus der Erwerbstätigkeit bei der Firma GmbH und Ihren Erträgen aus dem Aktienhandel ist grundsätzlich zu unterscheiden.

    Für den Freibetrag auf Ihr Erwerbseinkommen ist § 11b Abs. 2 SGB II ausschlaggebend, da Ihr Einkommen nicht mehr als 100,00 € monatlich beträgt. Ihr Erwerbseinkommen ist daher anrechnungsfrei und verringert Ihre Leistungen nicht.

    Auf sonstige Einnahmen, wie bspw. Ihre Aktienerträge, sind die oben genannten Freibeträge nicht anwendbar. Diese werden daher in voller Höhe angerechnet. Da die Höhe Ihrer Einnahmen monatlich schwanken, erfolgt nach dem Ablauf Ihres Bewilligungszeitraums eine endgültige Leistungsfestsetzung. "

    Sie gibt überall Gesetzte Verweise an nur nicht bei der Erklärung zu den Aktienerträgen, was mich sehr stutzig macht. Die vorherige Beraterin hat das absolut nicht gestört :( !

    Was für mich noch die Frage ist, ob man sich auf die verwaltungsvereinfachende Nichtanrechnungsgrenze berufen kann um diesen 100€ "Freibetrag" pro Jahr zu erhalten.

    Ich vermute Kursgewinne wären ziemlich ungerecht gegenüber BG Empfängern, denn das dürfte einen kompletten Ausschluss von BGlern aus dem Fonds, ETF und Aktien Sparplanmarkt(Volatilität) bedeuten. Denn wenn ein Kursplus anrechnungsfähig wäre und das JC sich nicht an Kursverlusten beteiligt, bedeutet das immer ein Minusgeschäft?!


    Vielen Dank für deine Hilfe Tamar

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