Sohn Bürgergeldantrag und lebt im Haushalt der Eltern

  • Vielleicht kann mir bei der Sache jemand weiterhelfen....unser Sohn 26 lebt bei uns im Haushalt und musste seine schulische Ausbildung wegen gesundheitlichen Gründen abbrechen, er bekommt jetzt kein Bafög mehr und hat kein Einkommen, er möchte nun einen Antrag auf Bürgergeld stellen.

    Zur Frage: müssen wir als Eltern unser Einkommen dem Jobcenter offen legen, damit er Leistungen bekommt? und wird unser Einkommen auf seinen Anspruch angerechnet?, wir haben als Eltern kein großes Einkommen, Rente der Mutter und Vater bezieht Krankengeld, davon müssen wir unseren Lebensunterhalt bestreiten, und Miete so wie Strom und Gas zahlen.

  • Jein. Er bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Aber es gibt etwas, das sich Unterhaltsvermutung nennt und das wird das JC wahrscheinlich prüfen. Da aber dort der doppelte Regelsatz + Mietanteil zugrunde gelegt wird, müsstet ihr schon ein gutes Einkommen deutlich über 2000 Euro haben, dass, da was rauskommt.

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