Sohn Bürgergeldantrag und lebt im Haushalt der Eltern

  • Vielleicht kann mir bei der Sache jemand weiterhelfen....unser Sohn 26 lebt bei uns im Haushalt und musste seine schulische Ausbildung wegen gesundheitlichen Gründen abbrechen, er bekommt jetzt kein Bafög mehr und hat kein Einkommen, er möchte nun einen Antrag auf Bürgergeld stellen.

    Zur Frage: müssen wir als Eltern unser Einkommen dem Jobcenter offen legen, damit er Leistungen bekommt? und wird unser Einkommen auf seinen Anspruch angerechnet?, wir haben als Eltern kein großes Einkommen, Rente der Mutter und Vater bezieht Krankengeld, davon müssen wir unseren Lebensunterhalt bestreiten, und Miete so wie Strom und Gas zahlen.

  • Jein. Er bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Aber es gibt etwas, das sich Unterhaltsvermutung nennt und das wird das JC wahrscheinlich prüfen. Da aber dort der doppelte Regelsatz + Mietanteil zugrunde gelegt wird, müsstet ihr schon ein gutes Einkommen deutlich über 2000 Euro haben, dass, da was rauskommt.

  • Das Jobcenter kann Euch auffordern, Eure entsprechenden Daten offen zu legen. Grund ist vor allem die Unterhaltsvermutung nach § 9 Absatz 3 SGB II. Das gibt dem Jobcenter jedenfalls das Recht, auch Euch gegenüber zu ermitteln und bedeutet für Euch grundsätzlich einmal, dass ihr verpflichtet seid, in sachgerechtem Umfang Angaben zu machen.

    Das ist vor allem deshalb sinnvoll zu wissen, da das Nichtbeantworten einer derartigen Anforderung an Euch eine Ordnungswidrigkeit ist, die bis zur Beantwortung auch mehrfach mit Geldbuße versehen werden kann. Es gibt hier auch Leute, die auf stur schalten und dann eine größere Stange Bußgeld zahlen.

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