hallo,Gemeinde,
Info. im moment Bürgergeldbezug, Rentenbescheid EMR seit 1.8.2023 bis 31.7.2026 befristet. Zahlung der ersten Rente Monat März.Die enstandene Nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt,wegen eventuellen Erstattungsansprüchen.
Nun meine Fragen:
Hab ich bis zur ersten Zahlung noch Anspruch auf Bürgergeld?
Wenn jetzt im Januar die Stromrechnung kommt(Heizen mit Strom),habe ich dann auch noch Anpruch auf anteilige Heizkosten für Januar Februar ?
Wird bei einer eventuellen Heizkostennachzahlung die noch erstattet.
Hoffe Infos reichen und wäre dankbar über Infos