Hallo,
mir wurde im Dezember 2024 ein Weiterbildungsgutschein genehmigt und die Weiterbildung wird noch im Januar beginnen.
Jetzt ist aber mein Anspruch auf ALG I am 5. Januar ausgelaufen - kann ich jetzt trotzdem für den Übergang bis zum Start der Weiterbildung, das Bürgergeld beantragen?
Ich habe Sorge, dass dann mein Bildungsgutschein und mein Anspruch auf Weiterführung des ALG 1 erlischt, wenn ich Bürgergeld beantrage - kann mir das jemand beantworten?
Vielen Dank für eure Mühe