Moin aus dem hohen Norden,
ich habe Bürgergeld beantragt als Bedarfsgemeinschaft mit meiner Ehefrau. In einem Kellerraum wohnt ihr Sohn, mit dem wir einen Untermietvertrag aufgesetzt haben. Der Sohn hat ein eigenes Einkommen von ca. 2300€ brutto und ist 24Jahre alt. Das Jobcenter führt den Sohn voll in der Bedarfsgemeinschaft mit seinem Einkommen mit auf. Einen Widerspruch habe ich eingelegt, mit dem Passus, er verdient seinen eigenen Lebensunterhalt, was ja auch so ist. Ist er nicht zu berücksichtigen oder bin ich auf dem Holzweg?
Viele Grüße
Thorsten