Bedarfsgemeinschaft - Kind mit eigenem Einkommen

  • Moin aus dem hohen Norden,

    ich habe Bürgergeld beantragt als Bedarfsgemeinschaft mit meiner Ehefrau. In einem Kellerraum wohnt ihr Sohn, mit dem wir einen Untermietvertrag aufgesetzt haben. Der Sohn hat ein eigenes Einkommen von ca. 2300€ brutto und ist 24Jahre alt. Das Jobcenter führt den Sohn voll in der Bedarfsgemeinschaft mit seinem Einkommen mit auf. Einen Widerspruch habe ich eingelegt, mit dem Passus, er verdient seinen eigenen Lebensunterhalt, was ja auch so ist. Ist er nicht zu berücksichtigen oder bin ich auf dem Holzweg?

    Viele Grüße

    Thorsten

  • Ist er nicht zu berücksichtigen oder bin ich auf dem Holzweg?

    Kann sein, kann auch nicht sein. Dazu müsste man den Bescheid sehen. Wenn vom Einkommen des Sohnes nichts auf euch übertragen wurde (außer ggf. berücksichtigte Mieteinnahmen bzw. Minderung eurer Miete um seinen Anteil), dann bist du auf dem Holzweg.

  • Moin,

    wäre nett, wenn du mal rüberschaust. Kindergeld wurde bereits gestrichen, da falsch. Rechte Spalte ist der Sohn, wobei er einen Untermietvertrag mit 51€ hat, der ignoriert wurde.


    Viele Grüße

    Thorsten


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