Hallo,
es wäre schön, wenn mir jemand meine Gedanken zu dem Thema ein wenig sortieren könnte.
ich habe eine Aufforderung zur Senkung der unangemessenen Wohnkosten (§22 SGB) vom Jobcenter bekommen.
Ich bekomme 650,00€ Arbeitslosengeld (berechnet vom Lehrlingsgeld). Dabei handelt es sich laut Jobcenter um eine vorrangige Leistung.
Betrag reicht natürlich nicht aus (eigene Wohnung 60 quadratmeter 490,00@ Brutto kalt) - Bürgergeld beantragt als Aufstockung/Ergänzung.
Der Regelbedarf ist die vorrangige Leistung des Jobcenter laut SGB, zusätzlich werden KdU, spezielle Ernährung etc. bei Bedarf übernommen.
1 Jahr wurden vom Jobcenter die Kosten in voller Höhe übernommen. (war okay) Jetzt Kostensenkungsverfahren.
Meine Frage:
Wenn das Arbeitslosengeld eine vorrangige Leistung ist und ich daraus meine Fixkosten Miete, Strom, Telefon, Heizung etc. bezahle und deshalb nichts mehr zum
Leben (variable Kosten Essen etc.) übrig ist und deshalb aufstockendes Bürgergeld beantrage, Warum ein Kostensenkungsverfahren ? (Jobcenter bezahlt gar keine Wohnkosten)
Ich habe doch gar keinen Bedarf an Wohnkosten und bekomme nur einen anteiligen Regelbedarf zum Leben vom Jobcenter.
Danke im Voraus.
Patty