Bürgergeld mit Kind bei Trennung - Unterhalt und Kosten der Unterkunft

  • Bitte habe ein paar (eilige) wichtige Fragen, wegen Trennung und Unterhalt beim Jobcenter


    Ausgangssituation:

    Ich, meine Frau und mein Kind leben (noch) in einer Wohnung. Ich verdiene 100E monatl. / Frau arbeitet Saison und verdient vom Sommer bis Winter Vollzeit. Kind ist Schüler.

    Wenn meine Frau Sommer bis Winter Vollzeit gearbeitet hat, waren wir nicht in Bezug von H4/Bürgergeld.

    Aber von ca Feb. bis Juni immer ALG1 der Frau + Kindergeld + meine 100E. + aufstockend H4/Bürgergeld bezogen.

    War soweit viele Jahre alles ok.


    Ereignis:

    Meine Frau und ich trennen uns aber jetzt im Guten.

    Ein kleine Wohnung im selben Haus ist frei geworden, sie liegt im Bürgergeldlimit und ich ziehe ab Feb 2025 bwz März 2025 in diese Wohnung im selbem Haus. Unser Sohn kann dann auch jederzeit zu mir. Meine Frau haben uns geeinigt das wir immer das beste für unser Kind wollen und jeder sich auch finanziell und zeitlich um ihn kümmert. Wir trotzdem für ihn immer da sind. Wir wollen auch diesbezüglich so wenig Behördenkram haben.

    Haben uns auch geeinigt das wir kein Jugendamt brauchen und im Prinzip keine Unterhaltszahlungen da wir weiterhin beide um ihn kümmern. Habe gelesen, das es gesetzlich auch so geht, man kein Jugendamt einschalten muss bei einer Trennung wenn die Elternteile es unter sich ausmachen, auch mündlich möglich, aber da angeblich gesetzlich ein Unterhaltsverzicht nicht möglich ist, beide dann Unterhalt an den anderen zahlen müssen, selbst wenn sie es unter sich ausmachen. Wir haben also ein mündliches 50:50 ohne Jugendamt, was soweit es funktioniert wir auch gut finden.


    Meine Fragen:

    A.

    Wenn ich ab Feb. (März) 2025 in meiner neuen Wohnung wohne, inwieweit muss kann ich im Antrag vom Jobcenter einen Unterhalt angeben ? Und wieviel muss ich angeben, ist weniger besser oder mehr ? Inwieweit wird da Unterhalt den ich von der Mutter bekomme angerechnet und inwieweit was ich zahlen muss an Unterhalt ? Ist ja alles mündlich und nach Bedarf. Im Prinzip wollen wir uns gegenseitig keinen zahlen, sondern zahlen wenn unser Kind was braucht jeder die Hälfte (jenachdem wer finanziell besser dasteht)

    B.

    Im neuen Mietvertrag ist es da möglich (und besser ?) wenn ich unser Kind als 1,5 Personen im Mietvertrag aufnehme, also unsere Kind zu Hälfte, geht sowas überhaupt ? Ist es dann nachweislicher fürs Jobcenter oder ist es unabhängig wegen Sorgerecht ?, da ich ja auch die Hälfte der Kosten des Kindes trage und er auch oft bei mir ist, wohnt und auch schläft (zur Hälfte) / wenn er auch ein Zimmer mit bei mir in der Wohnung hat ?

    C.

    Uns geeinigt das das Kindergeld, das ja nicht teilbar ist, besser an Sie die Mutter gezahlt wird, da es ja sonst bei mir immer angerechnet wird, bei ihr aber nicht wenn sie halbjährlich Vollzeit arbeitet. Kann das Jobcenter verlangen das das Kindergeld an mich geht, damit das Jobcenter weniger zahlen muss ?

    D.

    Sollte es nicht anders gehn, soll das Kind bei ihr Hauptwohnsitz eingetragen ist, und Sie wenn sie nicht arbeitet, den Bürgergeldbedarf des Kindes mit bekommt. Sollte es anders möglich sein würden wir das gern 50:50 beim Jobcenter eintragen, das jeder die Hälfte vom Kind bekommt. Also je ein halbes Kind mit im Haushalt wohnt, bzw 50% mündl. Sorgerecht hat. Geht das?

    Als Alternative habe ich überlegt: Ist es besser das ich das Kind komplett in meinem Mietvertrag aufnehme, (Zimmer etc hat er ja bei mir auch).


    Sonstiges:

    Was könnt ihr mir diesbezüglich noch für Tipps geben. Bin für alles dankbar, da ich mein Kind sehr liebe, für ihn da sein will. Will aber auch nicht in finanzielle Nöte geraten.

  • A) Wenn du Unterhalt bekommst, hast du es anzugeben. Wenn du keinen bekommst, dann eben null Euro. Das JC wird so oder so Trennungs- und Kindesunterhalt prüfen. Du kannst da nicht verzichten, wenn es zu Lasten Dritter geht.


    B) Ob das geht, musst du mit dem Vermieter klären. Für das Jobcenter ist das eh kein Beweis, dass es zu 50% bei dir wohnt. Da musst du eine Vereinbarung zum Wechselmodell mit der Mutter machen und selbst dann braucht das Jobcenter die genauen Tage im Monat, wenn es über 12 Stunden bei dir ist.


    C) Nein, kann es nicht verlangen. Aber es wird natürlich bei der Unterhaltsüberprüfung deiner Frau berücksichtigt.


    D) Der Wohnsitz ändert sich doch gar nicht, die Adresse (Straße, Hausnummer) bleibt doch gleich. Dass das Wechselmodell möglich ist, kannst du doch aus den Antworten zu A bis C erkennen.


    Alternative: das ist völlig egal, in welchem Mietvertrag das Kind mit steht, dessen ungeachtet, dass das Kind nicht Mieter sein sollte (Haftungsgründe) und es genug Mietverträge gibt, die gar keinen Passus zur Personenzahl enthalten. Maßgeblich ist der tatsächliche Aufenthalt des Kindes.


    Tipp: das beste Mittel gegen finanzielle Nöte ist es, Geld durch Arbeit zu verdienen.

  • Danke Tamar für deine schnelle Antwort.

    Zu deim A. ist es ja so das ich gelesen habe das man gesetzlich, auch wenn man es privat mündlich macht, bei 50:50-Modell zu gegenseitigem Unterhalt verpflichtet ist. Daher kann ich dem JC ja nicht 0 Euro angeben ? aber wieviel soll ich dann angeben ? Ist die Hälfte des Kindesregelsatzes da für die nach Vorlage ok ? oder besser wenn wir da gegenseitig nur 100 Euro angeben ? wir führen da keine Liste wer wieviel fürs Kind bezahlt.

    zu deim B. wir teilen ja keine Tage oder Stunden auf. Er kann kommen wie er möchte zu Mutter oder Vater. denke am besten 15 Tage im Monat (Hälfte) eintragen, damit für das Amt das 50:50 ersichtlich ist.

    und ja ich bewerbe mich auch weiter um eine Arbeitsstelle, aber alles geht gesundheitlich leider nicht. Es ist nur das bei einem Umzug weitere Kosten auf einem zukommen (Kaution, Möbel,..) ich möchte nicht in Schulden geraten, und deswegen auch mit Unterhalt alles am besten abgeklärt haben. (bin keiner der sich drückt vor den Vaterpflichten, und sehe im "da-sein" für mein Kind das wichtigste, und geben was ich kann)

  • Daher kann ich dem JC ja nicht 0 Euro angeben ? aber wieviel soll ich dann angeben ?

    Nochmal: du gibst an, was du erhältst. Natürlich kann man Null Euro angeben. Viele Unterhaltspflichtige sind ja z. B. gar nicht leistungsfähig. So, wie du selbst, der nur 100 Euro verdient. Das JC wird den möglichen Unterhalt sowieso prüfen.


    Ist die Hälfte des Kindesregelsatzes da für die nach Vorlage ok ?

    Das Kind wird in temporärer Bedarfsgemeinschaft sowieso nur mit dem halben Regelsatz berechnet. Das hat aber nichts mit Unterhalt zu tun, sondern damit, dass es eben nur zu 50% zu deiner Bedarfsgemeinschaft gehört.


    gegenseitig nur 100 Euro angeben

    Gegenseitig? Du bist gar nicht leistungsfähig.


    wir teilen ja keine Tage oder Stunden auf.

    Das werdet ihr aber machen müssen. Nur dann, wenn das Kind sich über 12 Stunden am Tag bei dir aufhält, zählt es überhaupt fürs Jobcenter. Ein einfaches "wir machen 50:50" reicht nicht, da die Rechtsprechung nunmal auf taggenau und über 12 Stunden abstellt.


    Es ist nur das bei einem Umzug weitere Kosten auf einem zukommen (Kaution, Möbel,..) ich möchte nicht in Schulden geraten,

    Sowas zahlt bei einem wichtigen Grund das Jobcenter.


    Und wenn man einem Kind zu Unterhalt verpflichtet ist, verlangt die Rechtsprechung sogar mehr Bemühungen um Arbeit.

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