Bürgergeld - Anrechnung und Freibetrag bei Alleinerziehenden - Unterhalt und Kindergeld

  • Servus zusammen,


    folgende Situation bei mir und meiner Freundin. Sie bezieht zurzeit Bürgergeld. Unser Kind kommt in den nächsten Tagen und ist bereits anerkannt (< 3 Jahre). Wir leben getrennt. Bevor sie schwanger wurde, hat sie Bürgergeld erhalten (569 € Regelbedarf).


    1. Einkommen des Vaters

    - Nettoeinkommen: 2.569 €/Monat.

    - Weihnachtsgeld: 1.200 €/Jahr (100 €/Monat).

    - Eventuell: Steuerrückerstattungen.

    - Bereinigtes Nettoeinkommen: 2.569 € + 100 € = 2.669 €.


    2. Unterhaltszahlungen laut Düsseldorfer Tabelle 2025

    - Einkommensgruppe: 3 (2.501–2.900 €).

    - Kindesunterhalt (0–5 Jahre): 531 €/Monat.

    - Abzug hälftiges Kindergeld (255 €/2 = 127,50 €): 531 € - 127,50 € = 403,50 €/Monat.


    3. Betreuungsunterhalt der Mutter (§ 1615l BGB)

    - Selbstbehalt des Vaters: 1.600 €.

    - Verfügbare Einkünfte nach Kindesunterhalt: 2.669 € - 403,50 € - 1.600 € = 665,50 €/Monat.

    - Max. Betreuungsunterhalt: 665,50 €/Monat.


    4. Situation der Mutter

    - Nettoeinkommen neu (Kindesunterhalt + Betreuungsunterhalt): 403,50 € + 665,50 € = 1.069 €.

    - Kindergeld: 255 €/Monat

    - Gesamteinkommen: 1.069 € + 255 € = 1.324€.

    - Freibeträge:

    - Grundfreibetrag: 100 €.

    - 20 % von 100 bis 520 €: 84 €.

    - 30 % von 520 bis 1.000 €: 144 €.

    - 10 % von 1.000 bis 1.324 €: 32,40 €.

    → Gesamte Freibeträge: 100 € + 84 € + 144 € + 32,4 € € = 360,4 €.

    - Anrechenbares Einkommen: 1324 € - 360,4 € = 963,6 €.

    -Kinderfreibetrag (Alleinerziehende)


    5. Bürgergeldanspruch der Mutter

    - Regelbedarf: 563 € (Mutter) + 357 € (Kind) = 920 €.

    - Wohnkosten: 598 € (angenommene Kaltmiete).

    - Gesamtbedarf: 920 € + 598 € = 1.518 €.

    - Bürgergeldanspruch: 1.518 € - 963,6 € = 680 €/Monat.

    Elterngeld habe ich bei der Mutter noch nicht berücksichtigt, da dies erstmal keine Rolle spielt.

    Fragen:

    1. Stimmen die Freibeträge?

    2. Stimmen die Rechnungen?

    3. Gibt es etwas, was ich eventuell übersehen habe oder falsch verstanden habe.


    Liebe Grüße und vielen Dank

    Tim

  • Die Berechnung stimmt keinesfalls. Du rechnest mit dem Grundfreibetrag und dem Freibetrag für Erwerbstätigkeit. Das gibt es nur, wenn man Erwerbseinkommen hat.


    Vom Unterhalt der Mutter kannst du 30 Euro Versicherungspauschale absetzen. Ggf. noch Kfz Haftpflichtversicherung, wenn sie die hat. Aber keine 360 Euro. 30 Euro Versicherungspauschale, mehr erstmal nicht.


    Gesetzt, die Unterhaltszahlungen kommen, wie du sie bezifferst, sieht die Rechnung so aus:


    563 Euro Regelsatz Mutter

    357 Euro Regelsatz Kind

    202,68 Euro Mehrbedarf Alleinerziehende

    598 Euro Miete

    = 1720,68 Euro Bedarf


    403,50 Euro Kindesunterhalt

    665,50 Euro Betreuungsunterhalt

    255 Euro Kindergeld

    - 30 Euro Versicherungspauschale

    = 1294,00 Euro Einkommen


    = 426, 68 Euro Bürgergeld


    Mit Elterngeld dann entsprechend weniger.

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