Bürgergeld Leistungseinstellung wegen privatem Darlehen und Einkommen

  • Hallo liebes Forum,^^


    ich habe mich eben hier registriert, da ich ab Februar absolut keine Leistungen mehr vom Jobcenter bekomme.

    Ich wohne mit einem guten Freund zusammen, der eine Erwerbminderungsrente bezieht - ich beziehe Bürgergeld. Mein Eltern hatten mir letztes Jahr 2000€ geliehen, die ich ihm Rahmen eines Darlehensvertrages zurückbezahle. Trotz Vertrag und Kontoauszüge glaubt mir das Jobcenter das nicht und behauptet, ich verdiene 700€ monatlich. Daher bekam ich gerade mal schlappe 230€, die nicht mal reichen um Miete und Nebenkosten zu finanzieren. Ich hatte Widerspruch eingelegt. In der Zwischenzeit bekam ich einen Minijob-Vertrag (auf 556€-Basis). Das ist aber ein Maximalwert und ich habe noch keinen Cent verdient - trotzdem schlug das Jobcenter einfach diese Summe obendrauf und mein Widerspruch wurde abgelehnt, da ich ja jetzt angeblich 700€ + 556€ monatlich verdiene.

    Heute hatte ich endlich ein Gespräch vor Ort bekommen (die waren da sehr widerwillig) und habe nochmal Verträge vorgelegt, Kontoauszüge, meine Bewerbungsbemühungen, etc. pp. Ausführlich schilderte ich der Person meine Notlage. Aber die Dame lies sich einfach nicht überzeugen. Nächste Woche fährt sie angeblich in den Urlaub und dann würde der Widerspruch nochmal geprüft. Gleichzeitig tickt aber auch die Frist, dass ich Klage dagegen einlegen kann.

    Was soll ich tun?


    Liebe Grüße


    Lenaru

  • Ich habe den Eindruck, dass die zuständige Sachbearbeiterin meine eingereichten Unterlagen nicht richtig gesichtet hat. Zum Beispiel steht auf dem Arbeitsvertrag des Minijobs ausdrücklich drauf, dass ich dort bis zu 556€ verdienen kann. Faktisch heißt das, dass es auch weniger sein kann. Trotzdem wurde mir das im Voraus schon angerechnet. Die Dame meinte dann, sie habe das gemacht, damit ich hinterher keine hohen Rückzahlungen leisten müsse.

    Daraufhin wandte ich mich an meinen neuen Arbeitgeber. Dieser schickte eine Bestätigung an das Jobcenter, dass ich noch keinen Cent verdient habe. Die Dame wusste davon nichts und als ich auf den anderen Sachbearbeiter verwies (der mit meinem neuen Arbeitgeber in Kontakt ist) gab sie zu, dass sie noch nicht mit ihm gesprochen habe.

    Dass die zuständige Dame mir den Darlehensvertrag nicht "abkauft" und auch anderweitig ständig zu meinem Nachteil entscheidet ist mir schon sehr suspekt. Gibt es nicht eine Beschwerdestelle, wo man das melden kann? Mir wäre es lieb, wenn vielleicht ein anderer Mitarbeiter sich der Sache annehmen kann.

  • Das kann doch niemand hier beurteilen. Keiner kennt die Akte und was aus der hervor geht. Einen Anspruch auf einen anderen SB gibt es nicht. Und eine Beschwerde verschafft dir kein Geld.


    Im Übrigen müssen ja inzwischen mindestens 2 Sachbearbeiter die Sache angeschaut haben, nämlich die in der Leistungsabteilung und dann noch jemand von der Widerspruchsstelle. Wenn sogar im Widerspruch, also ein höherrangiger Mitarbeiter das genauso sieht, dann ist das schon komisch.


    Du kannst ja gern mal den Widerspruchsbescheid hochladen.

  • Leg einstweiligen Rechtsschutz und Klage beim zuständigen Sozialgericht ein.


    Nach Deiner Schilderung liegt das Problem darin, dass mehrere Ebenen im Jobcenter die Belege falsch interpretieren oder aus sonstigen Gründen von anderen Tatsachen ausgehen. Das kann ein eR-Verfahren üblicherweise gut ordnen. Das Gericht wird Dir dann im Verfahre ggf. schreiben, was noch an Angaben und Belegen gebraucht wird.

  • Nach Deiner Schilderung liegt das Problem darin, dass mehrere Ebenen im Jobcenter die Belege falsch interpretieren oder aus sonstigen Gründen von anderen Tatsachen ausgehen.

    Gewagte Behauptung. Das "nach deiner Schilderung" mag es zwar abmildern, aber ich habe so meine Zweifel, dass die Schilderung überhaupt korrekt ist. Ein einmaliges Darlehen kann nämlich nichts mit 700 Euro Lohn zu tun haben. Und der Arbeitsvertrag für den Minijob mit "habe noch gar nicht gearbeitet" könnte einer auf Abruf sein, wo der Arbeitgeber u. U. auch zahlen muss, wenn er nicht abruft, weil er keine Stundenanzahl festgelegt hat usw.

    Und ob du es glaubst oder nicht: in meinem JC gab es tatsächlich mal zwei Fälle, in denen die LEs abgestritten haben, zu arbeiten, obwohl das zwischenzeitlich sogar von den Arbeitgebern bestätigt wurde.

    Es wäre daher sehr hilfreich, erstmal den Widerspruchsbescheid lesen zu können.

  • Hallo, danke für Eure Rückmeldungen!

    Also die Ablehnung stammte von derselben Person, die auch für die Auszahlung der Leistungen zuständig ist. Das ist schone etwas seltsam. Ich schrieb dann auch an die Abteilungsleitung, der Brief wurde aber ebenfalls von dieser einen Sachbearbeiterin beantwortet.

    Die Ablehung habe ich bereits auf der Hauptseite von Bürgergeld.org hochgeladen, stelle aber gerne nochmals eine zensierte Variente hier rein. Schon mal vielen Dank im Voraus für das liebe Angebot, sich diese anzuschauen:thumbup:

    P.S. Einige der Informationen hatte ich schon längst widerlegt. Zum Beispiel ist dem Jobcenter bekannt, dass es einen Darlehensvertrag gibt und ich habe auch bereits 400,00€ zurückgezahlt. Das geht aber bald nicht mehr, das ich ja kein Geld bekomme. Auch hat mein neuer Arbeitgeber bereits dem Jobcenter einen Bescheid geschickt, dass ich noch keinen Cent verdient habe. Da musste ich mehrfach nachfragen und auch so erschien mir die Person, die mich betreut sehr inkompetent und voreingenommen. Am liebsten wäre es mir eigentlich, es würde sich ein anderer Mitarbeiter dieser Sache annehmen.

  • Der Widerspruchsbescheid ist garantiert nicht von deiner SB, sondern von einem SB der Rechtsbehelfsstelle. Nur der Aufhebungsbescheid, der im Übrigen während des Widerspruchsverfahrens erstellt wurde, ist von deiner SB und wurde erlassen, weil man zu den Unterhaltszahlungen des Vaters den fiktiven Lohn zurechnet, man hat also die ursprünglich angegriffene Entscheidung - hier zulässigerweise - verbösert.


    Dass die mehrfach pro Monat erfolgten Zahlungen kein Darlehen sind, sehe ich genauso. Dass du jetzt mal 200 Euro zurück gezahlt hast, andererseits aber 750 Euro erhalten hast, ist doch das beste Beispiel für rechte Tasche, linke Tasche. Aber nicht für ein Darlehen.


    Dir steht jetzt der Klageweg frei.

  • Danke für deine Einschätzung dazu. Tatsächlich habe ich bereits 400€ zurückgezahlt und im Januar gar kein Geld bekommen. Nur kurz vor Monatsende wieder etwas, weil ich meine Miete sonst nicht hätte bezahlen können. Es ist ist verfahrene Situation und es wird wohl wirklich das beste sein, Klage gegen den Widerspruch einzulegen.

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