Bürgergeldantrag - Tochter psychisch krank - Wohnen im Elternhaus

  • Guten Tag,

    Ich habe Fragen zum Erstantrag von Bürgergeld für meine Tochter(23Jahre).Meine Tochter ist psychisch krank aber Momentan in keiner Behandlung. Sie ist Ausbildungssuchend gemeldet, hat keine Ausbildung.Wir besitzen ein Zweifamilienhaus, wo wir (die Eltern) im Erdgeschoss und unsere Tochter in der ersten Etage wohnt.Ich (der Vater) bin in Arbeit und verdiene ca. 2700€ brutto. Meine Frau ist zur Zeit arbeitslos. Besteht für meine Tochter ein Anspruch auf Bürgergeld? Im Prinzip hat sie ja eine eigene Wohnung im Elternhaus, die wir mit unterhalten müssen. Sie hat kein Einkommen und ihre Krankenversicherung müssen wir auch privat bezahlen!

  • Ausbildung.Wir besitzen ein Zweifamilienhaus, wo wir (die Eltern) im Erdgeschoss und unsere Tochter in der ersten Etage wohnt.

    Ist bei meiner Familie und meiner Schwiegermutter auch so. Trotzdem ist das u. U. kein Zweifamilienhaus.

    Sind die Wohnungen komplett so getrennt, dass die Wohnungen einzeln vermietet werden können? Oder nur eine Haustür und dann gibt es halt Zimmer auf 2 Etagen? Hat sie eine eigene Küche? Wirtschaftet sie allein (Kochen, Waschen, Einkaufen)? Wovon hat sie bisher gelebt und warum kann die jetzt nicht mehr so wie bisher leben?

    Einfach wird das nicht werden. Da sie krank ist, besteht sogar noch eine Unterhaltspflicht eurerseits, da sie nicht auf eine Erwerbsobliegenheit verwiesen werden kann.

    Und Bürgergeld ist auch kein Zuckerschlecken. Da wird erwartet, dass sie arbeitet oder eine Ausbildung aufnimmt. Da sie anscheinend für ihre Erkrankung derzeit gar keine Nachweise hat, wenn sie nicht in Behandlung ist, wird sie wie eine gesunde Person behandelt werden.

    Warum ist sie nicht in Behandlung? Habt ihr sie aufgegeben? Was soll so aus ihrem Leben werden?!

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