Meine Ehefrau besitzt eine Haushälfte mit einer Wohnfläche von 94 m², welche wir selbst bewohnen.
Mein Anspruch auf ALG I läuft im August aus. Habe ich Bürgergeld Anspruch auf Bürgergeld? Vor meiner Inanspruchnahme von ALG war ich 78 Wochen auf Krankengeld angewiesen, welches ausgelaufen ist, jedoch bin ich nach wie vor nicht genesen und in medizinischer Behandlung, jedoch nicht mehr krankgeschrieben.
Bekomme ich einen Zuschuss, zu den Nebenkosten, da ich mich zur Hälfte an den Nebenkosten (Wasser, Heizkosten, Strom) beteilige, aber aufgrund der Eigennutzung ja keinen Mietvertrag habe. Wie weise ich diese Nebenkostenzahlungen nach. Mir liegen max. meine Zahlungen an meine Frau vor, welche die Kosten an die Hausverwaltung (es ist eine WEG mit Vermietung durch den anderen Anteilseigner) überweist. Wir wohnen zu zweit in der Wohnung.
Ab wann ist der Antrag zu stellen, damit das ALG I nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird, sondern erst im Anschluss an das auslaufende ALG?
Leider kann ich nirgendwo eine Antwort auf meine Fragen im Internet finden.
Vielen Dank.