Eigentum Partner und Bürgergeld

  • Meine Ehefrau besitzt eine Haushälfte mit einer Wohnfläche von 94 m², welche wir selbst bewohnen.
    Mein Anspruch auf ALG I läuft im August aus. Habe ich Bürgergeld Anspruch auf Bürgergeld? Vor meiner Inanspruchnahme von ALG war ich 78 Wochen auf Krankengeld angewiesen, welches ausgelaufen ist, jedoch bin ich nach wie vor nicht genesen und in medizinischer Behandlung, jedoch nicht mehr krankgeschrieben.

    Bekomme ich einen Zuschuss, zu den Nebenkosten, da ich mich zur Hälfte an den Nebenkosten (Wasser, Heizkosten, Strom) beteilige, aber aufgrund der Eigennutzung ja keinen Mietvertrag habe. Wie weise ich diese Nebenkostenzahlungen nach. Mir liegen max. meine Zahlungen an meine Frau vor, welche die Kosten an die Hausverwaltung (es ist eine WEG mit Vermietung durch den anderen Anteilseigner) überweist. Wir wohnen zu zweit in der Wohnung.

    Ab wann ist der Antrag zu stellen, damit das ALG I nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird, sondern erst im Anschluss an das auslaufende ALG?

    Leider kann ich nirgendwo eine Antwort auf meine Fragen im Internet finden.

    Vielen Dank.

  • Habe ich Bürgergeld Anspruch auf Bürgergeld?

    Keine Ahnung. Was hat denn deine Frau für ein Einkommen? Gibt es weiteres Vermögen?

    Vor meiner Inanspruchnahme von ALG war ich 78 Wochen auf Krankengeld angewiesen, welches ausgelaufen ist, jedoch bin ich nach wie vor nicht genesen

    Dann hast du aufgrund Nahtlosigkeit Alg bekommen. Dann hast du auch einen Antrag auf Reha/Rente bei der Rentenversicherung stellen müssen. Was ist damit?


    Bekomme ich einen Zuschuss, zu den Nebenkosten, da ich mich zur Hälfte an den Nebenkosten (Wasser, Heizkosten, Strom) beteilige, aber aufgrund der Eigennutzung ja keinen Mietvertrag habe.

    Es gibt kein "ich" beim Bürgergeld. Du bildest mit deiner Frau eine Bedarfsgemeinschaft. Nur, wenn ihr zusammen nicht genug Einkommen bzw. Vermögen habt, gibt es Bürgergeld.


    Ab wann ist der Antrag zu stellen, damit das ALG I nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet wird, sondern erst im Anschluss an das auslaufende ALG?

    Wer soll dir das denn sagen können, wenn du nichts zum genauen Ende des Alg, zur Höhe des Alg, zum Einkommen der Frau, Vermögen etc. schreibst? Außerdem ist es doch egal. Wenn im letzten Monat des Alg1 das gesamte Einkommen zu hoch ist, dann gibt es eben für den einen Monat eine Ablehnung.

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