P-Konto - Unterhaltzahlung und Bürgergeld gepfändet

  • Hallo ich habe ein riesen Problem ich und meine Freundin leben in eine bedarfsgemeinschaft in januar kam auch noch die heizkosten mit drauf also 1830 euro statt 1630 ich habe ein p konto bei der sparkasse
    eigentlich war es bis 1500 euro gestuft trotz das meine freundin mit drauf ist bürgergeld und miete von uns haben wir es über ein anwalt sogar bis 1800 euro ungefähr hochstufen lassen....in dez/jan aber nun kommt der horror

    Laut Bank liegt bei mir eine pfändung land nrw wegen unterhalt zahlung vor von 730 euro und die bank hat mich auf 1100 euro runter gestuft

    ich war baff da ich über 700 euro nicht dran komme vorher konnte ich immer alles abheben oder verbuchen die pfändung soll seit september 2024 sein was total komisch ist da ich keine post zu bekamm mir wurde das aktenzeichen genannt laut bank von pfänund abteilung sehr unfreundlich sehe ich das geld nie wieder....
    habe sofort beim gericht alles hingesendet leistung bescheid das wir das geld brauchen zum einkaufen und miete und so ...da es unser bürgergeld ist den bescheid mit hingesendet alles.... laut gericht gemäß § 42 abs. 4 sgb 2 sind sicherung zum lebensunterhalt nicht pfänbar

    wir haben sogar das bürgergeld 1630 wieder auf meine freundin konto überweisen lassen job center sehr nett ist bei uns und selbst schockiert sind das wir nicht an das geld kommen

    dann dachte ich komme ich nun dran da die frei grenze auf 1100 euro ist und die 730 ja drunter sind sind aber gespert...........habe 50 euro auf mein konto eingezahlt komme nur 42 abgeholt wegen der 10 euro konto führungs kosten....2 waren noch drauf plus die 730 euro

    meine frage ist wie komme ich an das geld ?????

    ich bin am verzweifeln da 200 für die heizkosten waren und 500 die uns fehlen letzten monat haben uns geliehen von der bekannten die es wieder haben wollen.....

    ich würde mich freuen über jede antwort und hilfe

  • Das hat eigentlich nichts mit Bürgergeld zu tun und gehört in ein Schuldnerforum. Aber die Antwort ist recht einfach: das JC muss dir eine Bescheinigung nach § 903 ZPO ausstellen. Das ist der Nachweis, welche Beträge nicht pfändbar sind. Wurde daraus gepfändet, muss die Bank wieder auszahlen. Ob das nach einem Monat jedoch noch geht: keine Ahnung.

  • Update : Gestern nach dem Anruf beim Jobcenter sehr nett sagten das die das selber nicht machen aber die Verbraucher zentrale oder Katholischer Sozial Dienst oder die Stadt Hamm sind heute direkt zu der Stadt Hamm die haben gesagt Unterhaltz zahlungen sind immer gesondert also 1100 freigrenze die haben besondere rechte....

    Habe aber nachweisen können mit dem Bürgergeld bescheid nur sozialleistungen auf dem konto sind nebenkosten heizung der bürgergeld satz von mir und meine freundin und miete aber trotzdem sagten die ist es schwierig dran zu kommen wegen pfändung für unterhalt....

    es wurde mir eine ZPO aisgestellt und sie sagten ich solle das schreiben von gericht beilegen wo steht


    in der Zwangsvollstreckungssache Landesamt für Finanzen gegen xxxxx

    Bezugnehmend auf ihr schreiben von xxxx wird mitgeteilt , dass leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt gemäß § 42 abs.4 SGB II nicht pfändbar sind.

    Es wird somit kein gesonderter Beschluss des Vollstreckungsgerichts benötigt , da die Unpfändbarkeit, der Sozialleistungen direkt aus dem Gesetz zu entnehmen ist.

    Mit freundilichen Grüßen

    ++++

    Rechtspflegerin


    das war der Brief wo ich alles zum gericht bescheid bürgergeld und so gesendet habe....


    von der 1800 euro bürgergeld sind immer noch 700 gespert....


    das verrückt alles trotz gericht das es nicht pfänbar ist komme ich denoch nicht an das bürgergeld....

    ein Darlehen gibt es laut Jobcenter nicht da die 700 euro seit 1 monat fehlen....

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