Umzug in neue Wohnung abgelehnt zu teuer - Schwangerschaft nicht angegeben und Widerspruch möglich

  • Hallo

    Das Jobcenter hat die Wohnung abgelehnt, weil die angemessene Bruttokaltmiete für 2 Personen bei 440 Euro liegt und die Wohnung 572 Euro kostet. Wir haben dem Jobcenter vergessen anzugeben, dass meine Frau im 4. Monat schwanger ist. Bei 3 Personen ist die angemessene Bruttokaltmiete 555 Euro. Die Differenz würde ich selber übernehmen.

    Habe ich aufgrund der Schwangerschaft eine Chance mit dem Widerspruch ? Gibt es dazu Gesetzestexte, die ich in den Widerspruch einbauen kann? Oder könnte mir jemand schreiben, wie ich den Widerspruch bestmöglich begründen kann? Formulieren ist nicht meins.:dash

    Ich bitte um Ratschläge.

    Das Jobcenter fand die zukünftige Wohnung zu teuer, bzw. die Bruttokaltmiete war nicht angemessen für 2 Personen. Deshalb wurde die Zusicherung der Kostenübernahme abgelehnt.

    Ich habe vergessen anzugeben, dass meine Frau im 5. Monat schwanger ist. Aus 2 Personen aktuell werden 3 Personen. Habe ich eine Chance, wenn ich Widerspruch einlege und die Schwangerschaft per Mutterpass beweise?


    Bitte um Ratschläge..

    Benny

  • Das Jobcenter fand die zukünftige Wohnung zu teuer, bzw. die Bruttokaltmiete war nicht angemessen für 2 Personen. Deshalb wurde die Zusicherung der Kostenübernahme abgelehnt.

    Ändert doch nichts, wenn auch für 3 Personen die neue Miete zu teuer ist. Ihr könnt jederzeit umziehen, wenn es für den Umzug einen wichtigen Grund gibt. Die Schwangerschaft scheint ja nicht der Grund zu sein, denn dann hättet ihr das nicht vergessen.

    Selbst zuzahlen geht immer. Aber eine Zusicherung gibt es nur bei wichtigem Grund für den Umzug und Angemessenheit. Und letzteres liegt nunmal nicht vor. Ihr müsst für euch selbst entscheiden, ob ihr das Risiko eingeht und dann eben zuzahlt, Kaution selbst aufbringt etc.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!