Hallo
Das Jobcenter hat die Wohnung abgelehnt, weil die angemessene Bruttokaltmiete für 2 Personen bei 440 Euro liegt und die Wohnung 572 Euro kostet. Wir haben dem Jobcenter vergessen anzugeben, dass meine Frau im 4. Monat schwanger ist. Bei 3 Personen ist die angemessene Bruttokaltmiete 555 Euro. Die Differenz würde ich selber übernehmen.
Habe ich aufgrund der Schwangerschaft eine Chance mit dem Widerspruch ? Gibt es dazu Gesetzestexte, die ich in den Widerspruch einbauen kann? Oder könnte mir jemand schreiben, wie ich den Widerspruch bestmöglich begründen kann? Formulieren ist nicht meins.
Ich bitte um Ratschläge.
Das Jobcenter fand die zukünftige Wohnung zu teuer, bzw. die Bruttokaltmiete war nicht angemessen für 2 Personen. Deshalb wurde die Zusicherung der Kostenübernahme abgelehnt.
Ich habe vergessen anzugeben, dass meine Frau im 5. Monat schwanger ist. Aus 2 Personen aktuell werden 3 Personen. Habe ich eine Chance, wenn ich Widerspruch einlege und die Schwangerschaft per Mutterpass beweise?
Bitte um Ratschläge..
Benny