Rente - Sozialgeld und Mehrbedarf Schwerbehinderung

  • Ich habe von September 2023, ALG I und Aufstockung mit Bürgergeld bis Dezember 2024 bekommen. Im Dezember 2023 sollte ich vom Arbeitsamt einen EU Rentenantrag stellen und habe ihn auch gestellt. Seit Dezember 2024 beziehe ich Bürgergeld. Im Januar 2025 wurde mein EU Rentenantrag mit voller Erwerbsminderung rückwirkend zum September 2023 genehmigt. Meine erste richtige Rentenzahlung ist für Februar 2025 bestätigt, das Geld bekomme ich dann Ende Februar. Weil meine Rente nicht ausreicht, bekomme ich Sozialgeld dazu. Die Rente bekomme ich ja erst Februar, ist es korrekt, dass das Sozialamt sie schon im Februar anrechnet. Mir fehlen dadurch fast 200 Euro zum Leben Das Sozialamt will mir nur einen Kredit geben. Da ich schwer behindert bin und das Merkmal G habe, würde mir theoretisch der Mehrbedarf von 17% zustehen. Nach meiner Auffassung schon seit Septemer 2023, das Sozialamt will mir erst ab März 2025 den Mehrbedarf vielleicht zu erkennen, was ist gesetzlich vorgegeben ?

  • Es gilt das Zuflussprinzip. Wenn die erste Rente im Februar kommt, ist sie auch Einkommen im Februar. Wenn dir ein Mehrbedarf zusteht, dann ist er auch bereits im Februar zur berücksichtigen.

  • Mir steht die Rente schon seit September 2023 zu und seitdem ist auch die Behinderung, die Rentennachzahlung von September 2023 bis Januar 2025 steht dem Jobcenter zu, weil ich vom Jobcenter Geld zum Leben bekommen habe. Ab wann ist der Mehrbedarf zu zahlen ?

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