Bürgergeld vor zwei Jahren eingestellt - Rückforderung vom Jobcenter und Eilantrag

  • Guten Tag,


    es gab bei mir 01/23 einen vom BVerfG festgestellte rechtswidrige Hausdurchsuchung. Es wurden Vermögensgegenstände gefunden, die nicht mal mir gehören. Dann haben die mir die Leistung seitdem eingestellt. Seit 2 Jahren schlage ich mich durch, mit Straftaten und Schwarzarbeit und Freunde leihen mir Geld für die Miete. Jetzt reicht es mir ! Meine Familie hat selber Probleme und jede Menge Leute die ich kenne sind ohne Arbeit wegen der wirtschaftlichen Situation. Hier gibt es kein Geld mehr zu verdienen. Ich habe Online Antrag auf Bürgergeld gestellt. Mit der Miete bin ich 2 Monate in Rückstand und der Vermieter will kündigen. Wie komme ich schnellstmöglich an Leistungsauszahlung ? Das Jobcenter hat sogar eine Rückforderung von 24.000 euro mir gestellt. Ein EIlantrag vor dem Sozialgericht dauert gewiss hier auch paar Monate. Weiss Jemand Rat ? Ich War vor 2 Wochen in der Schweiz Probearbeiten, ob ich den Job bekommen werde, ist ungewiss.

  • Ich habe Online Antrag auf Bürgergeld gestellt. Mit der Miete bin ich 2 Monate in Rückstand und der Vermieter will kündigen. Wie komme ich schnellstmöglich an Leistungsauszahlung ?

    Wann genau wurde der Antrag gestellt? Wann die erste Auszahlung erfolgt, wird dir wohl niemand beantworten können. Das wäre Wahrsagerei. Niemand weiß, ob alle Unterlagen vollständig sind, ob es sonst noch Probleme gibt, die Behörde genug Beschäftigte hat oder hohen Krankenstand usw.

  • Antrag vor 1 Woche gestellt. Antrag wegen Mittellosigkeit auf Vorschusszahlung : "Ihr Antrag wird am 27.2 angesehen werden." Die stellen sich dort auf dumm. Selbst die Kündigung der Whg vom Vermieter dort vorgelegt. Interessiert denen nicht. Zitat "So schnell kann der V. nicht kündigen. Erst nach Monaten". Kann man bei Gericht einen Notantrag stellen ??? Ich habe der Sachbearbeiterin gesagt dass ich kein Geld mehr habe. Antwort: "Daran kann ich leider auch nichts ändern". Antrag habe ich gestellt, Kontoauszüge der letzten 3 Monate auch mitgeteilt.

  • Man kann alles. Ob das erfolgreich sein wird, weiß niemand. Mit den paar mageren Infos kann man das nicht abschätzen und aufgrund deiner Vita wird das JC wohl genauestens prüfen wollen, ehe es einen Cent zahlt.

  • Antrag auf Vorschuss wird rausgezögert. Seit einer Wochen finden die meine Unterlagen nicht, dann lacht die Sachbearbeiterin mir am Telefon aus und wird frech und legt auf. Zuvor : "Die Info darf hier keine Unterlagen annehmen" - ich habe Online bei der Polizei NRW sofort wegen Falschbeurkundung Strafanzeige gestellt.

    Gut das ich das getan habe und ist direkt zum Vorgesetzten und wollte mir etwas unterstellen. Umfangreiche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die SB 'in habe ich heute beim Vorgesetzten bereits abgegeben.

    Weiterhin meinte Sie "So leicht kann man Sie nicht raiswerfen. Der Vermieter muss eine Räumungsklage machen" auch das ist nicht korrekt. Damit währe ein Darlehn nach aktueller Rechtslage dann sogar wie der Vorgesetzte weiter schreibt, dann gar nicht mehr zu gewähren. Wie sehr die gewillt sind, Geld auszuzahlen wird hier mehr als deutlich. Ausunft nach DSGVO sind die nach 9 Monaten nicht nachgekommen. Der Vorgang liegt nun beim Verwaltungsgericht, wegen Schadensersatz. Erst nach 9 Monaten habe ich meine Akten und dann auch noch unvollständig bekommen!

    Antrag auf Übernahme der Mietschulden: Zitat O - Ton:

    "ein Vorschuss beträgt maximal 100 Euro. Ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht erweitert werden. Die rechtlichen Vorschriften habe ich Ihnen bereist zukommen lassen.

    Zahlungen an die Stadtwerke können von Ihrem Anspruch abgezweigt werden, da Stromkosten ein Bestandteil der Regelleistung ist und nicht zusätzlich übernommen werden.

    Durch den eingereichten Screenshot scheint eine Fortsetzung des Mietverhältnis von Seiten des Vermieters nicht angestrebt. Daher ist eine darlehensweise Übernahme der Mietschulden ebenfalls ausgeschlossen."

    Jetzt wollen die Kontokündigungen, von Altkonten, die ich vor Jahren hatte...

    Ich habe heute mit dem Sozialgericht telefoniert und werde dort einen Eilantrag abgeben, hinsichtlich der Übernahme / Darlehngewährung für die Mietschulden. Es ist nicht zu erwarten, dass das JC in absehbarer Zeit Geld auszahlen wird.

  • ich habe Online bei der Polizei NRW sofort wegen Falschbeurkundung Strafanzeige gestellt.

    Ich kann nicht erkennen, wo und wie jemand etwas beurkunden sollte, aber mach ruhig.


    Umfangreiche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die SB 'in habe ich heute beim Vorgesetzten bereits abgegeben.

    Schön. Endet "fff". Zeitverschwendung.


    Weiterhin meinte Sie "So leicht kann man Sie nicht raiswerfen. Der Vermieter muss eine Räumungsklage machen" auch das ist nicht korrekt.

    Natürlich ist das korrekt. Ein Vermieter kann nicht einfach so jemanden auf die Straße setzen.


    ein Vorschuss beträgt maximal 100 Euro. Ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht erweitert werden. Die rechtlichen Vorschriften habe ich Ihnen bereist zukommen lassen.

    Ein Vorschuss ist eine Ermessensleistung. Dazu muss dein Anspruch auch schon so gut wie feststehen und anscheinend hapert es bei dir bereits daran. Die 100 Euro sind in § 42 Abs. 2 SGB II normiert, dazu müsste es aber bereits eine Bewilligung geben. Die gibt es nicht, also auch keine 100 Euro.


    Zahlungen an die Stadtwerke können von Ihrem Anspruch abgezweigt werden, da Stromkosten ein Bestandteil der Regelleistung ist und nicht zusätzlich übernommen werden.

    Korrekt. Strom ist im Regelsatz enthalten. Es sei denn, es ist Heizungsstrom.


    Durch den eingereichten Screenshot scheint eine Fortsetzung des Mietverhältnis von Seiten des Vermieters nicht angestrebt. Daher ist eine darlehensweise Übernahme der Mietschulden ebenfalls ausgeschlossen."

    Auch korrekt. Wenn die Wohnung nicht erhalten werden kann durch ein Darlehen, also trotz Schuldentilgung die Obdachlosigkeit droht, ist ein Darlehen nicht zu gewähren, da der Sinn und Zweck dieses Darlehens, nämlich die dauerhafte Sicherung der Wohnung, nicht erreicht werden kann.


    Ich habe heute mit dem Sozialgericht telefoniert und werde dort einen Eilantrag abgeben, hinsichtlich der Übernahme / Darlehngewährung für die Mietschulden.

    Das ist dein gutes Recht.


    Seit 2 Jahren schlage ich mich durch, mit Straftaten und Schwarzarbeit

    Dann hättest du seit 2 Jahren auch ordentlich arbeiten können. Das soll, habe ich mir sagen lassen, eine echte Alternative sein. Die wirtschaftliche Situation in Deutschland ist mitnichten so, dass nicht eine Tätigkeit -auch im Anlernbereich- gefunden werden könnte. Und sei es z. B. im Einzelhandel oder der (System)Gastronomie. Da wird heute noch händeringend gesucht. Mein Supermarkt muss teilweise in der Woche für Nachmittagsstunden schließen, weil keine Leute da sind, die den Betrieb aufrechterhalten können.

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