Bürgergeldantrag - Bedarfsgemeinschaft und Teilzeit

  • Hallo, wohne zusammen mit meiner Freundin, nicht verheiratet Sie 34 ich 38 schon mehrere Jahre zusammen. Sie hat nicht gearbeitet und will jetzt Bürgergeld beantragen ( davor hat Sie nichts beantragt). Ich (Mann) arbeite Teilzeit. Das Geld langt. Wollen nur Bürgergeld ohne Geld für Wohnung oder so.
    Jetzt kriegt Sie Kind von mir im Juni. Wenn sie Bürgergeldantrag stellt nur für sich und nicht für das Kind!

    1. Geht es überhaupt nur für Mutter zu stellen?
    2. Kann Sie gezwungen werden arbeiten zu gehen im ersten Jahr? Da Baby ja erst da ist.
    3. Kann Er (Vater vom Kind) gezwungen werden Vollzeit arbeiten zu gehen? (Obwohl er auch noch Fernstudium macht)? Und sowieso für das Kind aufkommt)?

  • Man kann auch nur für sich Anträge stellen. Was aber nichts daran ändert, dass der Fall für alle 3 Personen berechnet wird. Die anderen 2 Personen erhalten dann nur einfach nichts. Wenn überhaupt Hilfebedarf vorliegt.

    Wenn sie die Kinderbetreuung (Elternzeit) übernimmt, wird man keine Arbeitsaufnahme von ihr erwarten.

    Und ja, natürlich können dem Vater Vollzeitstellen angeboten werden. Er ist ja nicht nur für das Kind unterhaltspflichtig, sondern auch für die Mutter.

  • Durch das Kind wird das Bürgergeld für euch 3 berechnet. Wenn du genug für euch 3 verdienst, dann gibt es nichts. Ansonsten bist du Aufstocker und musst alles tun, um eure Hilfebedürftigkeit zu beenden, d. h. auch einen Vollzeitjob suchen und annehmen. Das Fernstudium ist in diesem Fall ein Hobby und interessiert das Jobcenter nicht.

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