Nebenkostenguthaben - Kosten der Unterkunft - Zuflussprinzip

  • Hallo,


    ich habe in den letzten Jahren immer mehrere 100 € an zuviel bezahlten Nebenkosten zurückerstattet bekommen. Das ganze Jahr 2024 bezog ich ALG 1. Seit dem 15.02.2025 bekomme ich Bürgergeld und ich erhalte meine Nebenkostenabrechnung meistens im Juni oder Juli.


    Nun befürchte ich und habe es auch bereits mehrfach gelesen, dass mir das Jobcenter, die Rückzahlung in diesem Jahr für 2024 dennoch anrechnen wird, obwohl es in meinen Augen lediglich Geld ist, was ich selbst gespart habe und dafür bestraft werde.


    Allerdings habe ich auch einige Gerichtsurteile gelesen, dass eine Rückerstattung aus der Zeit vor dem Leistungsbezug nicht als Einkommen angerechnet werden darf?


    Freundliche Grüße

    Jan

  • Natürlich ist das Einkommen. Hier gilt das Zuflussprinzip. Das Geld steht dir zur Verfügung, wo du auf Hilfe angewiesen bist. Deshalb wird es auf den Hilfebedarf angerechnet. Es verringert ja deine Bedürftigkeit. Anders herum wäre es aber auch so. Musst du jetzt nachzahlen, übernimmt das JC die Nachzahlung, weil du jetzt auf die Hilfe angewiesen bist und die Nachzahlung aus eigenen Mitteln nicht leisten kannst.

  • Allerdings habe ich auch einige Gerichtsurteile gelesen, dass eine Rückerstattung aus der Zeit vor dem Leistungsbezug nicht als Einkommen angerechnet werden darf?

    Welche du auch immer gelesen hast: maßgeblich sind die höchstrichterlichen Entscheidungen. Und danach sind solche Guthaben anzurechnen. So. z. B. diese:

    Zitat

    Dass die Erstattungen (überwiegend) aus Zeiten stammen, in denen der Kläger nicht im Bezug von Leistungen nach dem SGB II stand, steht der Berücksichtigung als Einkommen nach Maßgabe des § 22 Abs 3 SGB II nicht entgegen.

  • Welche du auch immer gelesen hast: maßgeblich sind die höchstrichterlichen Entscheidungen. Und danach sind solche Guthaben anzurechnen. So. z. B. diese:

    Wenn ich jetzt also, während ich Bürgergeld beziehe, jeden Monat 20 € in meinen Sparstrumpf packe und am Ende des Jahres, 240 € auf mein Konto überweise, werden mir diese 240 € ebenso angerechnet?

  • Nein. Aber das ist glaube müßig, dir zu erklären, wieso. Es fängt schon damit an, dass die eine Zahlung (BK-Vorauszahlungen) unfreiwillig sind und die anderen Zahlungen freiwillig. Dann geht es weiter damit, dass diese 20 Euro aus dem Regelsatz wären usw.

    Die Rechtslage ist nunmal klar: ein Guthaben, das während des Bürgergeldbezuges zufließt, ist Einkommen.

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