Hallo,
ich habe in den letzten Jahren immer mehrere 100 € an zuviel bezahlten Nebenkosten zurückerstattet bekommen. Das ganze Jahr 2024 bezog ich ALG 1. Seit dem 15.02.2025 bekomme ich Bürgergeld und ich erhalte meine Nebenkostenabrechnung meistens im Juni oder Juli.
Nun befürchte ich und habe es auch bereits mehrfach gelesen, dass mir das Jobcenter, die Rückzahlung in diesem Jahr für 2024 dennoch anrechnen wird, obwohl es in meinen Augen lediglich Geld ist, was ich selbst gespart habe und dafür bestraft werde.
Allerdings habe ich auch einige Gerichtsurteile gelesen, dass eine Rückerstattung aus der Zeit vor dem Leistungsbezug nicht als Einkommen angerechnet werden darf?
Freundliche Grüße
Jan