ALG I abgelehnt trotz Anspruch - Arbeitgeber zahlte keine Sozialbeiträge

  • guten Tag,

    Situation:
    Ende 2024 Job verloren. Auf dem Papier Anspruch auf Alg1, 3 Jahre ohne Unterbrechung vollzeit beschäftigt.
    Beim selben Arbeitgeber, allerdings bei zwei Firmen und die erste gibt es nicht mehr.

    Alg1 wurde abgelehnt, für 2022/23 AV Beiträge nicht abgeführt. Anwartschaft um 1 Mon verpasst. Stimmt leider wie man auf der Abrechnung ersieht. Mit Bürgergeld muss ich nun erhebliche Nachteile in Kauf nehmen (zB. noch ausstehende Gehälter von 2024, die allesamt auf Bürgergeld angerechnet werden usw).

    Den Arbeitgeber darauf angesprochen, kommen blumige Ausreden wie "die Tätigkeit war ja von der Agentur gefördert.." das stimmt zwar entschuldigt aber nicht die strafbare Unterlassung. § 266a StGB - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Lohnt sich ein Gang zum Arbeitsgericht um die AV Beiträge doch noch einzuholen? (Besser gesagt einholen lassen) meiner Meinung hat der AG die Sozialkasse, nicht mich betrogen. Mich indirekt. Ich gehe/prüfe rechtliche Schritte sofern ich Anspruch auf Alg1 noch erwirken kann, um mich von o.a. Nachteilen zu befreien.

    Es könnte ja durchaus sein daß die Agentur bereits Anzeige erstattet hat... in dem Fall darf sie mir/ Dritten ggü generell keine Aussage machen.
    Ich glaube es aber nicht. Darum wird sich niemand gekümmert haben.

    Wie wird mit der Unterlassung üblicherweise verfahren? Ungeahndete Dunkelziffer?

    Ich wollte mich gütlich einigen mit dem AG, lasse mich aber nicht widerspruchslos entrechten.

    Es ist kompliziert. Auch mit Alg1 müsste ich Bürgergeld aufstocken (oder wahlweise Wohngeld).
    Danke Gruß

  • Das ist Arbeits(losen)recht, mit Bürgergeld hat das gar nichts zu tun.

    Das hier zu klären ist unmöglich, denn irgendwas an deiner Story stimmt nicht. Selbst, wenn der Arbeitgeber die Beiträge zur Alo-versicherung nicht abgeführt hätte, hätte das keine Auswirkungen auf deinen Alg1 Anspruch:


    https://www.haufe.de/personal/entge…t%20fortbesteht.

    Außerdem wäre ein solches Verhalten des Arbeitgebers strafbar.

    Ob aber überhaupt ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorlag oder wegen einer Förderung des Jobcenters über z. B. 16i SGB II gar keine Beiträge zur AV abgeführt werden mussten, kann hier niemand klären.


    Das Verhalten der Agentur für Arbeit spricht aber eher dafür, dass der Arbeitgeber während der Förderung keine AV-Beiträge abführen musste.

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