Vor ein paar Wochen erreichte mich eine Vollstreckungsandrohung durch das Hauptzollamt auf eine Forderung d. Jobcenterinkassos aus d. J. 2018.
Auf meine Einrede der Verjährung hin teilte mir der Gläubiger mit, dass im Jahr 2021 schon einmal eine Vollstreckungshandlung beantragt worden sei, welche einen Neubeginn der Verjährung auslöste.
Tatsächlich erreichte mich aber in 2021 weder eine Vollstreckungsandrohung noch wurde eine Pfändung durchgeführt, obwohl ich zum Beuspiel auch ein Bankkonto genutzt habe, was pfändbar wäre.
Aus diesem Grund habe ich Zweifel, dass die genannte Forderung noch rechtens ist.
Wenn jemand mehr weiß, wäre ich für die Unterstützung sehr dankbar!
VG