Ehemann erwerbsunfähig - Wohngeld und Anrechnung der EM Rente komplett auf Regelbeadrf

  • Mein Ehemann ist zu 100 % erwerbsunfähig und bekommt Wohngeld. Nun zu meiner Frage: Alles, was mein Ehemann an Erhöhungen oder Zuschlägen erhält, wird mir komplett vom Regelbedarf abgezogen.

    So bleibt also vom ursprünglichen Regelsatz von bekanntlich 506 Euro nur noch ein Bruchteil über und man kann gar keine Rücklagen mehr bilden für Energiekosten.

    Bei eventuellen Nachzahlungen muss mein Ehemann alles komplett aus eigener Tasche bezahlen. Aber woher, wenn einem alles vorher abgezogen wird?

  • Wenn durch die Nachzahlungen sein Bedarf nicht gedeckt ist, muss er zum Sozialamt und dort (und sei es eben nur für diesen einen Monat) Leistungen nach dem SGB XII beantragen.


    Ansonsten ist es eben so, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet und er das Einkommen, das seinen Bedarf übersteigt, für dich einsetzen muss. Ihr werdet also behandelt, wie jedes andere Paar, bei dem beide Bürgergeld erhalten. Und auch die müssen z. B. für Strom ansparen.

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