Hallo liebes Forum, seit 10 Jahren arbeite ich für verschiedene Unternehmen als Fahrgastbefrager für den Eisenbahn- und öffentlichen Nahverkehr.
In den 10 Jahren hatte ich verschiedene Anstellungsverhältnisse (MiniJob, sozialversicherungspflichtige Teilzeittätigkeit und Honorartätigkeit). Mein aktueller Auftraggeber bezahlt mir die Arbeit als Honorar, also bin ich als selbständiger Freiberufler (neudeutsch Freelancer) unterwegs.
Da nur die Zugfahrten vergütet werden, in denen die Befragung oder Zählung stattfindet, bekomme ich allerdings nicht mehr als 600–700 Euro Honorar pro Monat. Daher muss ich mit Bürgergeld aufstocken. (Anfahrten und Heimfahrten sind für mich im Fernverkehr kostenlos, aber ich bekomme dafür kein Geld).
Bis 2024 wurde das Honorar als Arbeitseinkommen im Bewilligungsbescheid angegeben, mit entsprechend 100 Euro Freibetrag und 20% bis 520 Euro bzw. 30% bis 1000 Euro. Ich habe nun für letztes Jahr einen abschließenden Bescheid bekommen, wo das Honorar als "Sonstige Einkommen" aufgelistet wurde und das Jobcenter hier fordert von mir nun mehrere hundert Euro zurück, die ich gar nicht aufbringen kann. Denn seit 2025 bekomme ich nur noch soviel Bürgergeld, dass es zusammen mit dem Honorar bei ziemlich genau 563 Euro heraus kommt. Lediglich 30 Euro Versicherungspauschale und das D-Ticket von 58 Euro wird als Absetzung akzeptiert. Das Honorar wird nur noch als "Sonstige Einkommen" deklariert und entsprechend fehlen die Freibeträge von 184 Euro.
Mir kommt das falsch vor, immerhin arbeite ich ja für das Honorar und lebe auch davon. Ich habe Widerspruch eingelegt und warte nun auf eine Antwort.
Liege ich hier im Recht oder das Jobcenter? Gibt es für Honorar eine Grauzone in den Vorschriften?
Bürgergeld - Selbständig - Anlage EKS und Einkommen Anrechnung
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Eisena82 -
26. Februar 2025 um 04:57 -
Unerledigt
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Eine Honorartätigkeit ist eine selbständige Tätigkeit und daher natürlich auch eine Erwerbstätigkeit, die mit der Gewährung des Freibetrags für Erwerbstätigkeit verbunden ist.
Allerdings frage ich mich, ob das nicht eher eine Scheinselbständigkeit ist oder kannst du selbst festlegen, in welchen Zügen du gerade die Befragung machst und wann? Für mich klingt das nicht danach, dass du frei irgendwas entscheiden kannst.
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Jein. Ich kann nur aus einer Liste von der DB vorgegebener Zugnummern und Tage mir Fahrten aussuchen. Frei entscheiden kann ich nicht. Ich kann aber entscheiden ob ich die Fahrten überhaupt annehme oder nicht.
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