Halo, ich frage für einen bekannten der nicht mehr durchblickt und ich habe auch etwas die Übersicht verloren.
Mein Bekannter war mit seinem Arbeitsplatz und dem Gehalt unzufrieden (Maschinenbediener für 14€/Std.) und hat sich daher auf eine andere Stelle bei einem Wettbewerber beworben. Dort erhielt er im November 2024 eine Zusage ab 1.2.25.
Nachdem er seinen Arbeitgeber gefragt hatte ob man Ende Februar einen Aufhebungsvertrag machen kann bekam er am Folgetag (28.11.) die Fristlose Kündigung mit der Begründung "Aus wichtigem Grund". Mündlich erläuterte der Ag das er meinen bekannten nicht weiter beschäftigen will da er angst hat das Betriebsgeheimnisse verraten werden könnten. Mein bekannter hat ALG1 beantragt, da ihm dazu geraten wurde hat er Parallel Bürgergeld beantragt die ihn auch dazu aufgefordert haben einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. Bereits bei der Beantragung legte er den neuen Arbeitsvertrag ab 1.2. vor. das Arbeitsamt schrieb ihm das eine Fristlose Kündigung sicher sein verschulden ist und er daher bis 21.02. eine Sperre bekommt. Für Dezember wurden zudem keine Leistungen fällig da er mit seinem November Gehalt Urlaubsabgeltung (28 Tage) bekommen hat.
Das Arbeitsamt meinte er muss Kündigungsschutzklage einreichen was er auch (Ohne Anwalt) tat damit die Sperre aufgehoben wird. Bei der Vergleichsverhandlung wurde festgestellt das die Fristlose Kündigung keine Wirkung hat bzw. ungerechtfertigt ist, aber aus der Fristlosen wurde (vor 3 tagen) eine normale Kündigung zum 31.12.24 mit 500€ Abfindung gemacht.
im Januar wurde mein Bekannter übrigens (absolut unnötig) vom JC zu einem 2 wöchigen Bewerbungstrainigsmasnahme verdonnert.
Der ALG 1 Bescheid wurde nun abgeändert auf ALG 1 ab 1.01.25. ca. 1.000€ ALG1 wurden heute ausgezahlt. Am 1. Februar hat mein bekannter dann seine neue Tätigkeit aufgenommen.
Mitte Januar erhielt mein bekannter ca. 1.100€ Bürgergelt und Ende Januar für den Februar noch einmal ca. 800€ Bürgergeld. Auf Anraten des Jobcenters ist für Wohngeld ein Wiederspruch am laufen. Das erste Gehalt für den neuen Job kommt vorraussichtlich am 10.3.25 . Das fehlende Gehalt für Dezember 24 vom alten AG wird noch eine weile auf sich warten lassen da der ehemalige AG hier nicht ganz einverstanden war was die Richterin vorgeschlagen hat.
Jetzt muss mein bekannter meiner Vermutung nach für Januar das Bürgergeld zurück zahlen und bekommt dafür hier eine Wohngeld Aufstockung auf das ALG1 und das Bürgergeld für Februar muss er zurück zahlen da hier nach dem Zugangsprinzip das ALG1 für Januar eingegangen ist, ist das richtig? Oder muss das Bürgergeld für Januar nicht zurück gezahlt werden da es im Januar keinen Geldeingang bei meinem bekannten gab und für Februar muss zurück gezahlt werden und es gibt keine Wohngeldaufstockung? Bekommt mein bekannter trotzdem eine Fahrgelderstattung für das unnötige Bewerbertraining wo er im Januar hin musste?
Der ganzen Stress wegen 1 Monat Arbeitslosigkeit ist für einen Normalbürger kaum zu verstehen, daher bitte ich um etwas Aufklärung. Vielen Dank.